Kostenvoranschlag oder Gutachten –

Was lohnt sich wann?

Es ist gut möglich, dass Sie die Verischerung nach einem Unfall auffordert einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Doch reicht ein Kostenvoranschlag überhaupt aus oder sollten Sie lieber ein unabhängiges Gutachten einholen? Viele Geschädigte entscheiden sich schnell für einen Kostenvoranschlag, was häufig die falsche Wahl ist. Die Antwort auf die Frage „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie der Höhe des Schadens, der Wertminderung und anderen Aspekten.

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich bei größeren Schäden meist ein Gutachten auszahlt, da es Rechtssicherheit bietet und alle relevanten Kriterien abdeckt. Dadurch erhalten Sie in der Regel eine gerechtere und auch höhere Schadensbegleichung, als auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags. Wann und für wen sich ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten lohnt, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Definition: Per Definition ist ein Kostenvoranschlag eine grobe Schätzung der Reparaturkosten von einer Werkstatt.

Der Kostenvoranschlag beinhaltet die voraussichtlichen Reparaturkosten des Schadens sowie die Kosten für die Arbeitszeit und die Materialkosten.

Wichtig: Im Gegensatz zu einem Gutachten berücksichtigt ein Kostenvoranschlag weder einen Beweis für die Wertminderung des Fahrzeugs, noch den Restwert oder den Nutzungsausfall.

Die Vorteile eines Kostenvoranschlags liegen darin, dass er schnell erstellt werden kann und oft kostenlos oder sehr günstig ist.

Die Nachteile eines Kostenvoranschlags sind, dass er nur eine geringe rechtliche Absicherung bietet und zudem für größere Schäden zu unvollständig ist, da er Aspekte wie die angesprochene Wertminderung nicht berücksichtigt.

Was ist ein Kfz-Gutachten?

Definition: Bei einem Kfz-Gutachten handelt es sich um eine neutral erstellte und detaillierte Bewertung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Ein Gutachten enthält folgende Aspekte:

Der Autogutachter überlegt: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Die anfallenden Kosten für die Reparatur inklusive der Arbeitsstunden und Materialkosten.

Die Wertminderung des Wagens, die durch den Unfall entstanden ist.

Den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Den Restwert, also den Wert für den das Fahrzeug noch als Gebrauchtwagen verkauft werden kann.

Den Nutzungsausfall, also einen Ausgleich für die Zeit, in der der Wagen aufgrund der Reparatur nicht gefahren werden kann.

Die Reparaturdauer inklusive der Beschaffung von Ersatzteilen und anderen Aspekten.

Die Vorteile eines unabhängigen Gutachtens liegen darin, dass es bei Streitigkeiten Rechtssicherheit und zudem einen vollständigen Schadensersatz bietet.

Kostenvoranschlag vs. Gutachten – der direkte Vergleich

Bei der Frage „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Allgemein kann man sagen, dass ein Gutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag neben der rechtlichen Beweiskraft auch alle möglichen Kriterien für eine gerechte und umfassende Schadensermittlung beinhaltet. Dies bedeutet vor allem bei größeren Schäden, dass Sie mit einem Gutachten mehr Geld von der Versicherung erhalten, als mit einem Kostenvoranschlag.

Hier ein Überblick über die enthaltenen Kriterien bei einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten:

KriteriumKostenvoranschlagGutachten
Reparaturkosten
Wertminderung
X
Nutzungsausfall
X
Rechtliche Beweiskraft
X
Versicherung akzeptiert
teilweise
immer

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

In einigen Fällen ist ein Kostenvoranschlag, trotz der vielen Vorteile eines Gutachtens, durchaus ausreichend. Vor allem, wenn es sich nur um kleinere Schäden handelt.

Für einen Kostenvoranschlag können Sie sich entscheiden, wenn der Schaden im Bereich von 750-1000 Euro liegt. Bei diesen Summen handelt es sich um einen Bagatellschaden, der aber nach Gericht und den Umständen in der Höhe variieren kann. Auch bei rein kosmetischen Schäden oder wenn keine Wertminderung zu erwarten ist, kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei einem selbst verursachten Schaden (Kaskoschaden) ohne weitere Ansprüche ist ein Kostenvoranschlag in der Regel ebenfalls eine Möglichkeit.

Wichtig: Manche Versicherungen stufen Schäden oft bewusst als „Bagatelle“ ein, um weniger auszahlen zu müssen. Seien Sie deshalb vorsichtig und holen Sie sich im Zweifel den Rat eines unabhängigen Profis ein.

Wann ist ein Gutachten zwingend notwendig?

Dies betrifft alle größeren Schäden, die über der Bagatellgrenze liegen. Ebenso ist in jedem Fall zu einem unabhängigen Gutachten zu raten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Ein Gutachten schützt Sie auch vor verdeckten Schäden, die Sie als Laie nicht selbst erkennen können. Dies gilt ebenfalls, wenn der Verdacht besteht, dass es durch die Beschädigung zu einer Wertminderung kommen wird. Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen ist es grundsätzlich immer empfehlenswert, ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Unverzichtbar ist ein Gutachten zudem, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.

Kostenvoranschlag oder Gutachten: Kosten & Versicherung erklärt

A

Unverschuldeter Unfall: In diesem Fall lohnt es sich immer, einen Gutachter hinzuzuziehen, da die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden. Die Versicherung darf Ihnen in diesem Fall keinen Gutachter vorschreiben, sondern Sie sind in der Wahl des Gutachters völlig frei.

A

Kaskoschaden: Bei einem Kaskoschaden sind Sie selbst schuld am Unfall und sollten Ihren Versicherungsvertrag einsehen, da die Kostenübernahme von den dort festgelegten Vereinbarungen abhängig ist.

A

Kostenvoranschlag: Einen Kostenvoranschlag müssen Sie, sofern er nicht kostenfrei erstellt wird, selbst bezahlen.

Häufige Fehler & wie Sie Geld verlieren

Wenn Sie sich an die folgenden Ratschläge nach einem Unfall halten, können Sie sicher sein, dass Sie eine vollständige Entschädigung erhalten.

A

Reichen Sie nicht nur einen Kostenvoranschlag ein, weil Sie den Schaden vorschnell als Bagatelle einschätzen!

A

Vergessen Sie nicht, eine eventuelle Wertminderung berücksichtigen zu lassen!

A

Akzeptieren Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht blind!

A

Denken Sie an den Nutzungsausfall!

A

Reparieren Sie einen Schaden nicht, bevor eine vollständige Schadensklärung erfolgt ist!

Entscheidungshilfe: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Sie fragen sich nach einem Unfall: Was soll ich tun? Hier eine kurze Hilfestellung für Ihre Entscheidung „Gutachten oder Kostenvoranschlag?“

Versicherungsangestellter beim Rechnen, ob lieber Kostenvorscnhalg oder Gutachten.

Bei einem Schaden, der unterhalb der Bagatellgrenze von 750-1000 Euro liegt, könnte eventuell ein Kostenvoranschlag ausreichen, sofern nicht mit verdeckten Schäden zu rechnen ist.

Ein Schaden, der über der Bagatellgrenze liegt, sollte immer durch einen unabhängigen Gutachter geprüft werden.

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie grundsätzlich ein Gutachten beantragen.

Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug oder einen Firmenwagen, ist ein Gutachten ebenfalls unverzichtbar.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrem speziellen Fall ein unabhängiges Gutachten notwendig ist, wenden Sie sich an einen neutralen Gutachter wie die Profis aus unserem Hause. Rufen Sie uns an: Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Gutachten schützt – Kostenvoranschlag nur im Ausnahmefall

Bei der Frage „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt sich recht deutlich, dass in der Regel ein unabhängiges Gutachten die bessere Wahl ist. Auch, wenn in einigen Fällen, etwa bei eindeutigen Bagatellschäden, ein Kostenvoranschlag schnell erstellt werden kann, ist er bei größeren oder verdeckten Schäden zu unvollständig.

Unser Rat: Ein Gutachten ist umfassend und bietet zudem Rechtssicherheit. Deshalb sollten Sie sich im Zweifel immer für ein unabhängiges Gutachten entscheiden.

Kontaktieren Sie uns jetzt und verschenken Sie keinen Cent!

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an!