KASKOSCHADEN
Gutachten – Kaskoschaden
Im Falle eines Kaskoschadens (z. B. Sturm- und Hagelschäden, Einbruchschäden etc.) ist in den meisten Verträgen bzw. den Versicherungsbedingungen oder auch AKB’s (allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) festgehalten, dass Ihre Versicherung die Wahl eines Sachverständigen hat.
Sollten Sie jedoch darauf bestehen, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, so sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob die Kosten für das Gutachten übernommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie bei einer Beauftragung die Kosten selbst tragen. Deshalb raten wir Ihnen dazu, dies unbedingt im Vorfeld zu klären, um hinterher nicht überrascht zu sein.
So läuft ein Kaskogutachten bei uns ab
1. Terminvereinbarung: Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns bequem per WhatsApp. Gemeinsam finden wir schnell einen passenden Termin – und zwar so flexibel wie möglich.
2. Detaillierte Schadensanalyse: Unser Sachverständiger in Essen schaut sich Ihr Fahrzeug ganz genau an und dokumentiert umfassend sämtliche Beschädigungen. Ob bei Ihnen vor Ort oder in unserer Werkstatt – wir richten uns nach Ihren Wünschen. Dabei klären wir natürlich alle Ihre Fragen und erläutern, wie es weitergeht.
3. Erstellung des Gutachtens: Sobald die Schadensaufnahme abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Erstellung Ihres Gutachtens. Die benötigte Zeit dafür ist abhängig vom Umfang des Schadens. Rechnen Sie mit etwa 1 bis 3 Tage.
4. Übergabe des Gutachtens: Sie erhalten die Originaldokumente direkt von uns, während wir Ihrer Versicherung eine Kopie entweder per E-Mail oder Post zukommen lassen.
5. Finale Schadensregulierung: In diesem Schritt kümmern wir uns ebenfalls um alles: Wir nehmen Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und setzen uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung schnell und in voller Höhe erhalten. Da dieser Prozess von den Abläufen der Versicherung abhängt, sollten Sie etwa drei Wochen oder mehr einplanen – wir halten Sie dabei stets auf dem Laufenden.
Was ist ein Kaskoschaden?
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug durch äußere Einflüsse beschädigt wird und diese Schäden von der Kaskoversicherung übernommen werden. Doch was gilt alles als Kaskoschaden? Im Endeffekt jede Art von Beschädigung, die nicht durch einen Dritten verursacht wurde, sondern stattdessen durch Wetter, Vandalismus oder einen selbstverschuldeten Unfall. Beispiel: Wenn Sie bei Glatteis ins Schleudern geraten und gegen einen Baum prallen, könnte dieser Unfall als Kaskoschaden gelten.
Wichtig ist, dass bei einem Kaskoschaden in der Regel eine Selbstbeteiligung anfällt. Diese vereinbarte Summe zahlt der Versicherte aus eigener Tasche, der Rest wird von der Versicherung übernommen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Vertrag unterschiedlich sein und beeinflusst auch die Versicherungsprämie.
Ein Kaskoschaden bedeutet also nicht automatisch eine finanzielle Katastrophe, solange eine passender Tarif vorhanden ist. Wer regelmäßig seinen Versicherungsumfang überprüft und an die eigenen Bedürfnisse anpasst, kann im Ernstfall gelassen bleiben.
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Kaskoschadengutachten (Sturmschäden, Hagelschäden, bei selbstverschuldeten Unfällen)
Haftpflichtschadensgutachten (wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen)
Haftpflichtschadens-Gutachten (wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen)
Beweissicherungsgutachten (nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen,…)
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