Nutzungsausfallentschädigung:
Geld bekommen, obwohl das Auto steht
Wichtig ist auch, sich einen Mietwagen zu organisieren und die Kosten dafür geltend zu machen, sollte der Unfallwagen nicht mehr fahrtüchtig sein. Was viele Geschädigte dabei nicht wissen: ohne Inanspruchnahme eines Mietwagens gibt es das Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, solange Ihr Auto nicht verwendet werden kann.
In diesem Beitrag erfahren Sie daher alle wichtigen Informationen zur Nutzungsausfallentschädigung für Ihren Pkw. Von der Höhe über wichtige Voraussetzungen bis hin zu den Nachweisen, die Sie benötigen.
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung überhaupt?
Die Nutzungsausfallentschädigung fürs Auto hat nichts mit der Berechnung der Reparaturkosten oder der Ermittlung der Wertminderung zu tun, sondern richtet sich alleine danach, wie lange Ihr Fahrzeug unbrauchbar ist.
Die wichtigsten Voraussetzungen in Deutschland
Hier ein paar Beispiele zu den zuvor genannten Voraussetzungen:
Wenn Sie aufgrund des Unfalls und der dadurch bedingten Reparatur Ihren Wagen nicht nutzen können, damit aber täglich zur Arbeit fahren oder Ihr Kind zur Schule bringen, dann haben Sie ein Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie allerdings während Ihr Wagen sich in der Reparatur befindet im Krankenhaus liegen oder einen Urlaub machen, entfällt die Nutzungsmöglichkeit. Wenn es in Ihrem Haushalt einen Zweitwagen gibt, den Sie tatsächlich alternativ für Ihren Nutzungswillen verwenden könnten und dessen Nutzung zumutbar ist, kann dieser Umstand den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung mindern oder er kann sogar ganz entfallen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?
Die Inanspruchnahme eines Mietwagens ist empfehlenswert, wenn Sie den Wagen beruflich benötigen und es sich um eine lange Ausfalldauer des geschädigten Fahrzeugs handelt.
Wenn Sie allerdings nicht zwingend einen Mietwagen benötigen und der Nutzungsausfall eher von kürzerer Dauer ist, ist die Beantragung einer Nutzungsausfallentschädigung meist sinnvoller.
Wichtig: Auch bei einem Totalschaden haben Sie das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, und zwar für die Zeit, die Sie benötigen, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Nutzungsausfallentschädigung berechen: So hoch ist sie
Die in der Tabelle aufgeführten Beträge dienen als Orientierungswerte. Eine genaue Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung kann anschließend ein Kfz-Gutachter für Sie übernehmen.
Nutzungsausfallentschädigung-Tabelle:
Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
A) Reparaturdauer
Können Sie Ihr Fahrzeug wegen unfallbedingter Reparaturen nicht nutzen, wird Ihnen die objektiv festgestellte Reparaturdauer als Nutzungsausfall angerechnet. Idealerweise haben Sie dafür einen Nachweis durch einen unabhängigen Gutachter oder eine anerkannte Werkstatt.
B) Totalschaden
Auch bei einem Totalschaden haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Dabei wird ein angemessener Zeitraum für die Beschaffung eines neuen PKWs als Nutzungsausfall entschädigt.
C) Verzögerungen
Achten Sie im Zusammenhang mit der Berechnung für den Nutzungsausfall darauf, Fehler wie eine verspätete Beauftragung zu vermeiden. Diese werden nämlich oft als selbst verursacht angesehen und dann gekürzt.
Nachweise: So setzen Sie den Anspruch durch
Damit Sie Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung auch durchsetzen können, sollten Sie folgende Dokumente zur Hand haben:
Praxis-Checkliste: Nutzungsausfall korrekt geltend machen
Um den Nutzungsausfall von Beginn an sicher geltend machen zu können, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Die genauen Umstände des Unfalls klären und die Haftung sichern.
Eine schriftliche Dokumentation des Werkstatttermins und der voraussichtlichen Reparaturdauer anfertigen.
Fotos mit Datum und Kilometerstand erstellen.
Die Nutzungstage vom Unfall bis zur Übergabe notieren.
Eine Entscheidung treffen: Mietwagen oder doch lieber Nutzungsausfallentschädigung?
Lassen Sie sich dazu gerne von uns ein Gutachten/eine Schadensdokumentation erstellen, damit Sie Reparaturdauer und Nutzungsausfall zweifelsfrei belegen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Häufige Kürzungen & typische Fehler
Die gegnerische Versicherung wird unter Umständen versuchen, Kürzungen vorzunehmen, die Sie in jedem Fall mit professioneller Hilfe überprüfen lassen sollten. Widersprechen Sie außerdem, wenn Sie dafür eine Begründung haben. Folgende Argumente seitens der Versicherung des Unfallgegners sind nicht zwingend Gründe für eine Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung: