Nutzungsausfallentschädigung:

Geld bekommen, obwohl das Auto steht

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie als Unfallgeschädigter vieles bedenken. Es geht darum, die Versicherung zu informieren, den Schaden durch einen Gutachter beurteilen zu lassen und andere wichtige Dinge zu klären.

Wichtig ist auch, sich einen Mietwagen zu organisieren und die Kosten dafür geltend zu machen, sollte der Unfallwagen nicht mehr fahrtüchtig sein. Was viele Geschädigte dabei nicht wissen: ohne Inanspruchnahme eines Mietwagens gibt es das Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, solange Ihr Auto nicht verwendet werden kann.

In diesem Beitrag erfahren Sie daher alle wichtigen Informationen zur Nutzungsausfallentschädigung für Ihren Pkw. Von der Höhe über wichtige Voraussetzungen bis hin zu den Nachweisen, die Sie benötigen.

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung überhaupt?

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann immer dann beansprucht werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls nicht einsetzen können. Sie ist eine Entschädigung in Form von Geld, die Sie für die Ihnen entgehende Nutzungszeit des Fahrzeugs erhalten solange es nicht von Ihnen gefahren werden kann. Für die Auszahlung der Entschädigung ist die Versicherung des Unfallverursachers verantwortlich.

Die Nutzungsausfallentschädigung fürs Auto hat nichts mit der Berechnung der Reparaturkosten oder der Ermittlung der Wertminderung zu tun, sondern richtet sich alleine danach, wie lange Ihr Fahrzeug unbrauchbar ist.

Die wichtigsten Voraussetzungen in Deutschland

Gutachter berechnet die Nutzungsausfallentschädigung eines Pkws
Grundvoraussetzungen, entsprechend der Rechtsprechung, sind hierbei folgende Aspekte:
Nutzungswille: Dies bedeutet, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich benötigt und dementsprechend genutzt hätten.
Nutzungsmöglichkeit: Heißt, dass Sie das Fahrzeug auch wirklich hätten nutzen können. (z. B. keine Krankheit, kein Führerscheinentzug, kein Urlaub).

Hier ein paar Beispiele zu den zuvor genannten Voraussetzungen:

Wenn Sie aufgrund des Unfalls und der dadurch bedingten Reparatur Ihren Wagen nicht nutzen können, damit aber täglich zur Arbeit fahren oder Ihr Kind zur Schule bringen, dann haben Sie ein Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen.

Sollten Sie allerdings während Ihr Wagen sich in der Reparatur befindet im Krankenhaus liegen oder einen Urlaub machen, entfällt die Nutzungsmöglichkeit. Wenn es in Ihrem Haushalt einen Zweitwagen gibt, den Sie tatsächlich alternativ für Ihren Nutzungswillen verwenden könnten und dessen Nutzung zumutbar ist, kann dieser Umstand den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung mindern oder er kann sogar ganz entfallen.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?

Grundsätzlich gilt, dass Sie entweder den Anspruch auf einen Mietwagen haben oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Dabei stellt sich die Frage, welche Variante in Ihrem persönlichen Fall die bessere ist.

Die Inanspruchnahme eines Mietwagens ist empfehlenswert, wenn Sie den Wagen beruflich benötigen und es sich um eine lange Ausfalldauer des geschädigten Fahrzeugs handelt.

Wenn Sie allerdings nicht zwingend einen Mietwagen benötigen und der  Nutzungsausfall eher von kürzerer Dauer ist, ist die Beantragung einer Nutzungsausfallentschädigung meist sinnvoller.

Wichtig: Auch bei einem Totalschaden haben Sie das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, und zwar für die Zeit, die Sie benötigen, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Nutzungsausfallentschädigung berechen: So hoch ist sie

Die Nutzungsausfallentschädigung wird mithilfe der Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch berechnet (teils auch als EurotaxSchwacke bezeichnet). Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeuggruppe und weiteren Aspekten und liegen ungefähr zwischen 23 und 175 € pro Tag. Für die Berechnung sind die konkreten Daten des Fahrzeugs wichtig: Fahrzeugmodell, das Baujahr und Fahrzeugklasse.

Die in der Tabelle aufgeführten Beträge dienen als Orientierungswerte. Eine genaue Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung kann anschließend ein Kfz-Gutachter für Sie übernehmen.

Nutzungsausfallentschädigung-Tabelle:

Entschädigungsgruppe
Ausfallentschädigung pro Tag
A
23 Euro
B
29 Euro
C
35 Euro
D
38 Euro
E
43 Euro
F
50 Euro
G
59 Euro
H
65 Euro
J
79 Euro
K
119 Euro
L
175 Euro

Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?

Für welchen Zeitraum der Nutzungsausfall angerechnet und entschädigt wird, richtet sich nach verschiedenen Kriterien.

A) Reparaturdauer

Können Sie Ihr Fahrzeug wegen unfallbedingter Reparaturen nicht nutzen, wird Ihnen die objektiv festgestellte Reparaturdauer als Nutzungsausfall angerechnet. Idealerweise haben Sie dafür einen Nachweis durch einen unabhängigen Gutachter oder eine anerkannte Werkstatt.

B) Totalschaden

Auch bei einem Totalschaden haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Dabei wird ein angemessener Zeitraum für die Beschaffung eines neuen PKWs als Nutzungsausfall entschädigt.

C) Verzögerungen

Achten Sie im Zusammenhang mit der Berechnung für den Nutzungsausfall darauf, Fehler wie eine verspätete Beauftragung zu vermeiden. Diese werden nämlich oft als selbst verursacht angesehen und dann gekürzt.

Nachweise: So setzen Sie den Anspruch durch

Vertrag für eine Autovermietung statt Nutzungsausfallentschädigung

Damit Sie Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung auch durchsetzen können, sollten Sie folgende Dokumente zur Hand haben:

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Eine Bestätigung der Werkstatt wie den Reparaturauftrag oder die Rechnung.
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Das Gutachten oder die Schadenkalkulation inklusive der veranschlagten Reparaturdauer.
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Den Nachweis des Nutzungswillens, wie Belege über die regelmäßige alltägliche Nutzung des Wagens für den Arbeits- oder Schulweg.
Tipp: Dokumentieren Sie den Nutzungsausfall vom ersten Tag an und notieren Sie dafür die Kalendertage und die Kommunikation mit den Verantwortlichen wie Versicherung, Werkstätten oder Gutachtern.

Praxis-Checkliste: Nutzungsausfall korrekt geltend machen

Um den Nutzungsausfall von Beginn an sicher geltend machen zu können, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

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Die genauen Umstände des Unfalls klären und die Haftung sichern.

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Eine schriftliche Dokumentation des Werkstatttermins und der voraussichtlichen Reparaturdauer anfertigen.

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Fotos mit Datum und Kilometerstand erstellen.

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Die Nutzungstage vom Unfall bis zur Übergabe notieren.

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Eine Entscheidung treffen: Mietwagen oder doch lieber Nutzungsausfallentschädigung?

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Alle Unterlagen gesammelt und sauber strukturiert in einer E-Mail an die gegnerische Versicherung senden.

Lassen Sie sich dazu gerne von uns ein Gutachten/eine Schadensdokumentation erstellen, damit Sie Reparaturdauer und Nutzungsausfall zweifelsfrei belegen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Häufige Kürzungen & typische Fehler

Die gegnerische Versicherung wird unter Umständen versuchen, Kürzungen vorzunehmen, die Sie in jedem Fall mit professioneller Hilfe überprüfen lassen sollten. Widersprechen Sie außerdem, wenn Sie dafür eine Begründung haben. Folgende Argumente seitens der Versicherung des Unfallgegners sind nicht zwingend Gründe für eine Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung:

Mann mit Schlüssel für Mietwagen
„Sie hatten ja einen Zweitwagen“: In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass eine Nutzung des Zweitwagens nicht zumutbar ist oder er nicht verfügbar war, weil beispielsweise andere Familienmitglieder das Fahrzeug nutzen.
„Kein Nutzungswille erkennbar“: In diesem Fall sollten Sie die Alltagsnutzung genau belegen.
„Die Standzeit bzw. Reparaturdauer ist zu lang“: Hierfür ist es wichtig, die Organisation von Ersatzteilen und  die Durchführung der Reparatur korrekt zu dokumentieren.
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