Schadensregulierung nach Unfall:
Rechte, Fristen und Tipps
Sie hatten einen Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen? Dann muss die gegnerische Versicherung all Ihre Schäden übernehmen. Das Problem dabei ist, dass viele Geschädigte gar nicht wissen, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese geltend machen können. Hinzu kommt, dass einige Versicherungen den Schaden nicht immer vollständig regulieren.
Im Folgenden klären wir Sie über Ihre Rechte auf und darüber, wie Sie sich diese sichern. Zudem erhalten Sie Informationen über die gesetzlichen Fristen und wir helfen Ihnen dabei, häufige Fehler zu vermeiden.
Was bedeutet „Schadensregulierung“ überhaupt?
Eine Schadensregulierung nach einem Unfall beinhaltet den vollständigen Prozess der Schadensabwicklung. Dazu gehört alle rechtlichen und finanziellen Folgen des jeweiligen Unfalls abkzu lären und am Ende einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Bei der Schadensregulierung geht es also darum, wer was zahlen muss und wie diese Zahlung abgewickelt wird.
An diesem Prozess der Schadensregulierung sind folgende Personen und Versicherungen beteiligt:
Geschädigte Person
Unfallgegner
Haftpflichtversicherung
ggf. Kaskoversicherung
Der Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung besteht darin, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Schäden begleicht, die am Fahrzeug des Geschädigten (also Ihnen) entstanden sind. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen die Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers. Mit der Kasko des Verursachers haben Sie in der Regel aber nichts zu tun.
Ihre wichtigsten Rechte als Geschädigter (Deutschland)
a) Recht auf vollständigen Schadenersatz (§ 249 BGB)
Hier gilt der Grundsatz der „Naturalrestitution“. Das Ziel hierbei ist es, den Zustand des Fahrzeugs wieder so herzustellen, wie er vor dem Unfall war.
b) Recht auf freien Gutachter
Im Haftpflichtfall haben Sie als Geschädigter die freie Wahl, welchen Sachverständigen Sie beauftragen möchten. Die gegnerische Versicherung in der Regel nicht das Recht, Ihnen einen Gutachter vorzuschreiben.
c) Recht auf freien Anwalt
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines Anwalts für Sie als Geschädigten kostenfrei, da die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
d) Recht auf vollständige Schadenspositionen
Hier ein paar Beispiele für klassische, erstattungsfähige Positionen neben den klassischen Reparaturkosten: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Standkosten, etc.
Welche Fristen gelten bei der Schadensregulierung?
a) Meldung an die eigene Versicherung
Diese muss „unverzüglich“ erfolgen, also meist innerhalb von einer Woche oder je nachdem, was in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde.
b) Prüfungsfrist der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Die Prüfungsfrist beträgt in der Praxis ungefähr 4–6 Wochen. Allerdings können komplexe Fälle länger dauern.
c) Verjährung
Es gibt eine regelmäßige Verjährung, die 3 Jahre beträgt (§ 195 BGB). Dabei gilt das Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist, als Beginn der Verjährungsfrist (§ 199 BGB).
Ablauf der Schadensregulierung nach einem Unfall – Schritt für Schritt
1. Als Erstes sollten Sie nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle sichern und anschließend den Unfallhergang dokumentieren.
2. Bei einem Personenschaden oder Unklarheiten bezüglich des Unfallhergangs rufen Sie die Polizei.
3. Beauftragen Sie in jedem Fall einen unabhängigen Gutachter, um den Schaden zu beurteilen.
4. Melden Sie dann den Schaden bei der Versicherung.
5. Achten Sie darauf, alle Schadenpositionen vollständig einzureichen.
6. Prüfen Sie die Regulierung der Versicherung und akzeptieren Sie diese nicht blind.
7. Reagieren Sie auf Kürzungen und legen Sie bei Bedarf Widerspruch mithilfe eines Anwalts ein.
Typische Kürzungen durch Versicherungen
Einige Versicherungen versuchen durch Kürzungen die eigenen Kosten zu senken. Etwa indem sie Stundenverrechnungssätze mit dem Verweis auf günstigere Werkstätten kürzen.
Es kann auch sein, dass die Wertminderung nicht anerkannt oder der Nutzungsausfall reduziert wird. Auch die Reparaturdauer kann durch die Versicherung infrage gestellt werden.
Tipp: Prüfen Sie notfalls mithilfe eines Anwalts solche Kürzungen und nehmen Sie sie nicht stillschweigend hin!
Totalschaden in der Regulierung
Bei einem Totalschaden gibt es einen Unterschied zwischen einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, könnte der Wagen zwar noch repariert werden, die Reparatur lohnt sich aber gegenüber der Neuanschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs finanziell nicht. Bei einem technischen Totalschaden kann der Wagen dagegen gar nicht mehr repariert werden.
Die Begriffe Wiederbeschaffungswert und Restwert sind wesentlich für die Feststellung der Schadenshöhe, vor allem bei einem Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis bzw. Wert des Wagens vor dem Unfall. Der Restwert eines Fahrzeugs, ist der Wert des Autos nach dem Unfall. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Fiktive Abrechnung – was ist erlaubt?
Bei einer fiktiven Abrechnung ist es so, dass Sie Ihren Wagen nicht reparieren lassen und stattdessen das Geld für die Schadensregulierung selbst erhalten. Bei einem Totalschaden berechnet sich die Auszahlung meist nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Bei der Überlegung, eine fiktive Abrechnung vorzunehmen, sollte das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Sie vergleichen in diesem Fall die tatsächlichen Kosten, wenn Sie den Wagen privat oder gar nicht reparieren, mit der Berechnung der fiktiven Abrechnungen der Versicherung. Das Ziel sollte hierbei darauf liegen, möglichst viel Geld zu erhalten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema „fiktive Abrechnung“!
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt oder verzögert?
Wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht zahlt oder dies sich herauszögert, sollten Sie auf eine schriftliche Fristsetzung bestehen. Machen Sie zudem klar, dass die Versicherung Verzugszinsen (§ 288 BGB) zahlen muss, wenn sie die Frist nicht einhält. Idealerweise besprechen Sie das genaue Vorgehen mit einem Anwalt, der dann notfalls auch eine Klage einreichen kann.
Häufige Fehler bei der Schadensregulierung nach einem Unfall
Leider begehen viele Geschädigte im Zusammenhang mit der Schadenregulierung Fehler, die sie bares Geld kosten und vermeidbar sind. Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:
Akzeptieren Sie einen Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht stillschweigend!
Stufen Sie den Schaden nicht vorschnell als Bagatelle ein!
Lassen Sie die Wertminderung prüfen!
Berücksichtigen Sie den Nutzungsausfall!
Halten Sie die vorgegebenen Fristen ein!
Unterschreiben Sie eine Abfindung nicht ohne Prüfung!
Checkliste: So sichern Sie Ihre Ansprüche
Unfall genau dokumentieren
Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Alle Schadenpositionen prüfen
Kürzungen der Versicherung nicht ungeprüft akzeptieren
Verjährung im Blick behalten
FAQ: Schadensregulierung nach Unfall
Wie lange darf die Versicherung prüfen?
Die Versicherung hat das Recht, alle Unterlagen angemessen zu prüfen. In der Praxis beträgt diese Frist normalerweise 4 bis 6 Wochen nach Eingang aller Dokumente.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein! Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Gutachter frei zu wählen. Die Kosten für das Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung.
Was passiert bei Teilschuld?
Wenn beide Parteien Schuld am Unfall haben, trägt jeder der Beteiligten einen Anteil am Schaden. Dieser wird prozentual berechnet.
Darf die Versicherung eine günstigere Werkstatt vorschreiben?
Grundsätzlich haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf eine freie Werkstattwahl und die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
Wann lohnt sich ein Anwalt?
Nach einem Unfall lohnt sich ein Anwalt in der Regel in den meisten Fällen. Vor allem dann, wenn es um Personenschäden geht, ein hoher Sachschaden vorliegt, die Schuldfrage unklar ist oder wenn die Versicherung den Schaden nicht zeitnah reguliert, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Bei unverschuldeten Unfällen ist ein Anwalt immer eine gute Wahl, da die gegnerische Versicherung die Kosten dafür übernehmen muss und so die Durchsetzung aller Ansprüche noch besser gewährleistet ist.
Fazit: Nur wer seine Rechte kennt, bekommt vollen Ersatz
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf eine komplette Schadenregulierung. Da bestimmte Faktoren wie der Nutzungsausfall aus Unkenntnis oft vergessen werden, sollten Sie genau wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen. Hierzu kann es ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, zumal dieser von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden muss. Im Zweifel kann der Anwalt auch Klage für Sie einreichen. Auch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters Ihrer Wahl ist sinnvoll, da dieser den Schaden objektiv beurteilt und Ihnen dies auch rechtskräftig bestätigt.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen nach einem Unfall gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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