Schmerzensgeld nach Autounfall:

Wann Sie Anspruch haben

Bei einem Verkehrsunfall kommt es nicht immer nur zu reinen Sachschäden wie einem zerbeulten Kotflügel, sondern auch recht häufig zu Verletzungen. Wenn Sie bei einem Unfall unverschuldet verletzt werden, haben Sie unter Umständen ein Recht auf Schmerzensgeld.

Der Unterschied zwischen einem Sachschaden und einem Personenschaden bei einem Verkehrsunfall liegt vorwiegend darin, dass ein Sachschaden sich auf physische Dinge wie das Fahrzeug bezieht, wohingegen ein Personenschaden die körperliche und auch geistige Verletzung meint.

Während Sachschäden geringerer Art oft auch direkt zwischen dem Geschädigten und dem Unfallverursacher geregelt werden können, muss bei einem  Personenschaden die Polizei hinzugezogen werden. Personenschäden umfassen die Kosten für die Heilung sowie ein Schmerzensgeld.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie sich bei einem Unfall mit Personenschaden verhalten sollten, wann Sie ein Anrecht auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall haben, wie hoch dieses ausfallen kann und welche typischen Fehler vermeidbar sind

Gesetzliche Grundlage in Deutschland

Wenn Sie unverschuldet bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie nach § 253 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Schmerzensgeld, da es sich um einen immateriellen Schaden handelt.

Die Haftungsgrundlagen im Straßenverkehr werden durch folgende Paragrafen geregelt:

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Damit Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall haben, muss es zunächst zu einem Unfallereignis kommen, an dem Sie keine Schuld tragen. Sie müssen durch den Unfall eine körperliche oder psychische Verletzung erleiden und es muss einen begründeten Zusammenhang zwischen dem Unfall und der dadurch entstandenen Verletzung geben.

Verschulden und Gefährdungshaftung

Das Anrecht auf Schmerzensgeld haben Sie, wenn der Unfall eindeutig durch den Unfallgegner verursacht wurde bzw. dies angenommen wird. In diesem Fall greift die sogenannte Verschuldung. Aber auch, wenn die Unfallschuld nicht eindeutig zu klären ist, gibt es die in diesem Fall greifende Gefährdungshaftung. Diese besagt, dass man allein durch das Fahren eines Kraftfahrzeugs eine Gefahr darstellen, für die mand im Fall eines personenbezogenen Unfalls haftbar gemacht werden könnte. Selbst, wenn Sie keinen Fehler gemacht haben.

Sonderfälle

Bei einer Mitschuld am Unfall sind laut § 254 BGB Kürzungen des Schmerzensgelds möglich. Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, haben Sie keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld, es sei denn, Sie verfügen über eine eigene Unfallversicherung.

Welche Verletzungen berechtigen zu Schmerzensgeld?

Es gibt eine Reihe von typischen Verletzungen bei Verkehrsunfällen wie:

Verletzter beim Arzt nach Autounfall
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Schleudertrauma (HWS-Distorsion)

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Frakturen oder Prellungen

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Schäden an der Bandscheibe

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Psychische Folgen wie die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Auch vermeintlich „leichte“ Verletzungen können einen Anspruch begründen. Deshalb ist es zwingend notwendig, direkt am Tag des Unfalls einen zuständigen Arzt aufzusuchen, der die jeweilige Verletzung dokumentiert. Ohne diese Dokumentation kann der Anspruch auf Schmerzensgeld entfallen

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Autounfall?

Grundsätzlich gibt es keine einzig gültige Schmerzensgeld-Unfall-Tabelle. Verschiedene Schmerzensgeldtabellen wie die von Hacks/Wellner/Häcker/Klein dienen aber der Orientierung.

Entscheidende Faktoren für die Berechnung der Schmerzensgeldhöhe nach einem Verkehrsunfall sind:

  • Art & Schwere der Verletzung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Dauer der Beeinträchtigung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Dauerfolgen
  • Mitverschulden
  • Verschuldensgrad

Bei der Berechnung des jeweiligen Schmerzensgelds spielen die oben genannten Faktoren eine wesentliche Rolle. Während etwa das Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma eher gering ausfällt, erhält man für eine komplizierte Fraktur mit einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer montelangen Genesungszeit ein deutlich höheres Schmerzensgeld.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass jeder Fall individuell ist und bei der Berechnung des Schmerzensgelds viele Aspekte zu berücksichtigen sind.

Einmalzahlung oder Schmerzensgeldrente?

Auch wenn in seltenen Fällen auch eine lebenslange Rente als Schmerzensgeld gezahlt wird, ist die einmalige Kapitalzahlung der Regelfall. Eine Rente als Schmerzensgeld kommt immer dann infrage, wenn die Verletzung zu dauerhaften und schweren Schäden führt.

Wichtig zu wissen: Bei der Berechnung des Schmerzensgelds besteht ein Unterschied zwischen dem reinen Verdienstausfall, also der Zeit, in der Sie Ihrer beruflichen Arbeit nicht nachgehen können, und dem sogenannten Haushaltsführungsschaden, der sich darauf bezieht, welche alltäglichen Arbeiten Sie nach einem Unfall in Ihrem eigenen Haushalt für eine gewisse Zeit nicht mehr ausführen können.

Welche weiteren Ansprüche bestehen neben Schmerzensgeld?

Neben dem reinen Schmerzensgeld haben Sie bei einer durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall verursachten Verletzung weitere Ansprüche. Folgende Kosten können mit dem Schmerzensgeld beantragt werden:

Antrag auf Schmerzensgeld nach Autounfall

Heilbehandlungskosten

Fahrtkosten

Haushaltsführungsschäden

Verdienstausfall

Nutzungsausfall des eigenen Pkw

Zukunftsschäden

Wichtig: Bedenken Sie immer, dass das Schmerzensgeld nur einen Teil der Gesamtansprüche darstellt.

Verjährung: Wie lange kann ich Schmerzensgeld nach einem Autounfall fordern?

Normalerweise verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren. Hierbei gilt, dass die Frist von 3 Jahren mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und eine Kenntnis darüber vorliegt (§ 195, 199 BGB). Allerdings gelten Sonderfälle, wenn schwere Spätfolgen vorliegen.

So setzen Sie Ihren Anspruch richtig durch

  1. Dokumentieren Sie den Unfall und ziehen Sie unbedingt die Polizei hinzu, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist.
  2. Suchen Sie sofort nach dem Unfall einen zuständigen Arzt auf.
  3. Notieren Sie alle auftauchenden Beschwerden lückenlos.
  4. Sichern Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  5. Melden Sie den Anspruch schriftlich bei der gegnerischer Haftpflicht an.
  6. Setzen Sie eine Frist.
  7. Sollte es zu einer Kürzung kommen, suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung.

Typische Fehler – und wie Sie Geld verlieren

Um Ihre Ansprüche in vollem Umfang zu erhalten, sollten Sie folgende Fehler vermeiden.

  • Versäumen Sie auf keinen Fall, am Unfalltag einen Arzt aufzusuchen.
  • Vergessen Sie nicht, die Beschwerden vollumfänglich zu notieren.
  • Unterschreiben Sie die Abfindungserklärung nicht vorschnell, sondern nach genauer Prüfung.
  • Achten Sie darauf, Ihr Mitverschulden richtig einzuschätzen.
  • Beachten Sie die Verjährungsfrist.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Schmerzensgeld

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Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Schleudertrauma?

Bei einem Schleudertrauma, nach einem Verkehrsunfall kann Schmerzensgeld in einer Höhe von 200 Euro bis zu 5000 Euro anfallen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung.

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Gibt es Schmerzensgeld ohne Krankenhaus?

Ja, auch ohne einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus können Sie Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall beantragen, sofern ein Arzt die gesundheitliche Beeinträchtigung attestiert.

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Zahlt die Versicherung automatisch?

Nein, die Versicherung zahlt Schmerzensgeld nach einem Autounfall nicht automatisch. Schmerzensgeld muss von Ihnen aktiv bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beantragt werden.

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Wie lange dauert die Auszahlung?

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Versicherung eingereicht haben und es zu einer Schuldanerkennung durch die Versicherung gekommen ist, dauert es in der Regel 2 bis 6 Wochen bis das Schmerzensgeld gezahlt wird.

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Kann ich Schmerzensgeld ohne Anwalt durchsetzen?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich, indem Sie alle Unterlagen direkt an die gegnerische Versicherung senden. Allein bei einer Klageerhebung vor Landgerichten besteht eine Anwaltspflicht.

Fazit: Rechte kennen, nichts verschenken

Wenn Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und weitere Leistungen. Nach einem Autounfall erhalten Sie das Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung, sobald Sie alle notwendigen Unterlagen sowie die rechtzeitige Geltendmachung  an die gegnerische Versicherung gesandt haben.

Wichtig ist, dass Sie den Unfall und die Verletzung ausreichend dokumentieren, sich an die Verjährungsfrist halten und am Tag des Unfalls schnellstmöglich einen Arzt konsultieren.

Wichtig: Entscheiden Sie sich bei einem unverschuldeten Autounfall mit Personenschaden für die Kombination aus einem Gutachten am Fahrzeug und einer Personenschaden-Dokumentation durch einen unabhängigen Sachverständigen. So können Sie das Maximum aus einem Unfall herausholen!

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