Unfall im Ausland:
Wie Sie Ihre Ansprüche sichern!
Ein Unfall im Ausland ist nie eine schöne Sache! Egal ob während des Urlaubs oder auf Geschäftsreise. In diesem Fall ist guter Rat teuer: Wie sollen Sie aufgrund möglicher Sprachbarrieren mit dem Unfallgegner, der Polizei oder auch der gegnerischen Versicherung kommunizieren? Zudem stellt sich die berechtigte Frage, welche Rechte bei einem Unfall im Ausland überhaupt gelten.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen daher eine rechtliche Orientierung bezüglich Unfällen in anderen Ländern an die Hand geben. Auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland verhalten sollten, finden Sie hier.
Erste entscheidende Schritte direkt am Unfallort
Folgende Sofortmaßnahmen sollten Sie bei einem Autounfall im Ausland vornehmen:
Sichern Sie die Unfallstelle.
Rufen Sie die Polizei. Vor allem bei einem Personenschaden, denn dies ist in vielen Ländern Pflicht.
Machen Sie Fotos & sichern Sie Beweise.
Nehmen Sie folgende Daten des Gegners auf:
- Fahrer & Halter
- Kennzeichen
- Versicherung
- Grüne Versicherungskarte (falls vorhanden)
Wichtig: Achten Sie bei einem Unfall im Ausland darauf, keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse auszusprechen und ziehen Sie bei Verständigungsproblemen jemanden hinzu, der übersetzen kann.
Welche Regeln & Rechte gelten überhaupt?
Bei einem Unfall im Ausland gilt meist das Tatortprinzip und somit das Recht des jeweiligen Unfalllands. Es kann daher starke Unterschiede zum deutschen Recht bezüglich einzelner Faktoren wie der Haftung oder der Schadenshöhe geben. Bei einem Autounfall innerhalb der EU ist die Schadenregulierung im Ausland durch die EU-Richtlinien einfacher. Außerhalb der EU wird es oft komplizierter.
Ihre Ansprüche als deutscher Geschädigter
Bei einem Auslandsschaden gilt für Sie als Geschädigter aus Deutschland der Grundsatz, dass alle unfallbedingten Schäden durch die Versicherung des Unfallverursachers ersetzt werden müssen. Dieser Grundsatz ist dem § 249 BGB des deutschen Rechts ähnlich, allerdings wird die genaue Schadensregulierung im Ausland nach dem Recht des Landes bewertet, in dem der Autounfall passiert ist. Mögliche Ansprüche sind in diesem Fall:
Ersatz der Reparaturkosten
Nutzungsausfall / Mietwagen (je nach Land unterschiedlich)
Wertminderung
Personenschäden (Schmerzensgeld)
Die Höhe der Schadensregulierung kann allerdings vom deutschen Niveau abweichen.
Schadensregulierung innerhalb der EU – so funktioniert es
Bei einem Autounfall im Ausland innerhalb der EU ist es zunächst wichtig, unverzüglich Kontakt mit einem deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen, ausländischen Versicherung aufzunehmen. Diese Kontaktaufnahme erfolgt idealerweise über den Zentralruf der Autoversicherer. Dadurch können Sie alles mit der gegnerischen Versicherung auf Deutsch klären und vermeiden so mögliche Sprachbarrieren. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie auf diese Weise die Schadensregulierung oft ohne einen direkten Kontakt ins Ausland regeln können.
Was ist das Grüne-Karte-System?
Die Grüne Versicherungskarte ist ein internationaler Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, der im Ausland erforderlich oder hilfreich sein kann und die Unfallabwicklung erleichtert. Die grüne Versicherungskarte enthält die Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten und erleichtert in der Regel die Regulierung,
Die Grüne Versicherungskarte wird Ihnen von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt und ist in der Regel kostenlos. Sie kommt automatisch mit dem Versicherungsschein oder kann jederzeit nachgefordert werden.
Unfall im Ausland?
Wir erstellen ein faires Gutachten für Sie!
Ablauf der Schadensregulierung (Schritt-für-Schritt)
Dokumentieren Sie den Unfall direkt vor Ort
Sichern Sie alle wichtigen Daten und erstellen Sie einen Unfallbericht.
Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung in Deutschland.
Kontaktieren Sie den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer.
Lassen Sie in jedem Fall ein Gutachten erstellen, falls möglich in Deutschland.
Prüfen Sie die Regulierung und stellen Sie gegebenenfalls eine Nachforderung.
Besonderheiten bei Kfz-Gutachten im Ausland
Ein Kfz-Gutachten sollten Sie nach einem Auslandsschaden unbedingt erstellen lassen. Falls möglich, sollte dieses Gutachten in Deutschland durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Dies hat den Hintergrund, dass ausländische Gutachten häufig nur schwer mit einem deutschen Gutachten vergleichbar sind und nich nicht den gleich hohen Standards wie in Deutschland entsprechen.
Wichtig: Mit einem deutschen Gutachten erhalten Sie eine zuverlässige Beweissicherung für spätere Ansprüche.
Fristen bei Unfällen im Ausland
Die Fristen der Verjährung richten sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Innerhalb der EU sind dies häufig ähnliche Fristen von meist 3 Jahren.
Es kann aber sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sein, dass die Fristen der Verjährung unter drei Jahren liegen. Aus diesem Grund sollten Sie bei einem Autounfall im Ausland zeitnah handeln.
Typische Probleme und wie Sie sie vermeiden
Durch Sprachbarrieren kann es zu falschen Angaben kommen: Kontaktieren Sie, wenn möglich, den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung oder suchen Sie sich einen Übersetzer.
Fehlende Beweise: Sichern Sie Beweise direkt an der Unfallstelle durch Fotos/Video und lassen Sie sich diese durch ein Gutachten bestätigen. Ohne Beweise kommt es zu einer schlechteren Regulierung.
Unkenntnis des ausländischen Rechts: Informieren Sie sich umfassend über das geltende Recht des jeweiligen Landes in Bezug auf einen Autounfall.
Direktabwicklung mit ausländischer Versicherung ohne Unterstützung: Suchen Sie sich Hilfe (auch rechtlicher Art) und nehmen Sie über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der Versicherung des Unfallgegners die Regulierung vor.
Unterschreiben von Dokumenten ohne Verständnis: Prüfen Sie alle Dokumente, bevor Sie sie unterschreiben und lassen Sie sich diese im Zweifel fachgerecht übersetzen.
Unfall außerhalb der EU – was ist anders?
Bei einem Unfall in einem Nicht-EU-Land gelten unter Umständen andere Regeln für die Schadenregulierung im Ausland. Folgende Aspekte sollten Sie dabei beachten:
Es gibt in Ländern außerhalb der EU kein EU-Regulierungssystem.
Die Anspruchsdurchsetzung kann sich dadurch verkomplizieren.
In diesem Fall ist die grüne Versicherungskarte besonders wichtig.
Teilweise kann es zu geringeren Entschädigungen kommen.
Tipp: Bei einem Autounfall in einem Land außerhalb der EU empfiehlt es sich nahezu immer, einen Anwalt hinzuzuziehen!
Fazit: Gute Vorbereitung sichert Ihre Ansprüche
Um für einen möglichen Unfall im Ausland vorbereitet zu sein, sollten Sie sich vor der Reise über das geltende Recht im jeweiligen Land informieren. Bei Reisen in Länder, die nicht der EU angehören, nehmen Sie auf jeden Fall die grüne Versicherungskarte mit.
Ziehen Sie außerdem im Zweifel jemanden hinzu, der bei Sprachbarrieren übersetzen kann und achten Sie darauf, keine vorschnellen Schuldbekenntnisse zu äußern oder etwas zu unterschreiben, das Sie nicht genau verstehen.
FAQ
Gilt deutsches Recht bei einem Unfall im Ausland?
Nein. Bei einem Auslandsschaden gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Unfall geschehen ist.
Wie finde ich die gegnerische Versicherung?
Wenn Sie einen Autounfall im Ausland haben, finden Sie die Versicherung des Unfallgegners über den Zentralruf der Autoversicherer. Notieren Sie sich das Kennzeichen des Unfallgegners und geben Sie dieses zusammen mit dem Datum des Schadens und dem Land, in dem sich der Unfall ereignet hat, an. Über den Zentralruf der Autoversicherer erfahren Sie die ausländische Versicherung des Unfallgegners und idealerweise auch den zuständigen deutschen Regulierungsbeauftragten.
Muss ich im Ausland einen Gutachter beauftragen?
Nein. Bei kleineren Schäden ist nicht immer zwingend ein Gutachten nötig. Dringend anzuraten ist die Hinzuziehung eines (deutschen) Gutachters bei größeren Schäden. Für die Schadenregulierung im Ausland führt ein deutsches Gutachten eher zu einer fairen Regulierung. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Gutachtenerstellung.
Wie lange dauert die Regulierung?
Bei einem Autounfall im Ausland müssen Sie mit einer längeren Regulierungszeit rechnen als in Deutschland. Mit etwas Glück dauert die Schadenregulierung im Ausland vier bis sechs Wochen. Sie kann aber auch bis zu drei Monate dauern.
Bekomme ich Schmerzensgeld wie in Deutschland?
Wenn Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland verletzen, erhalten Sie zwar unter Umständen Schmerzensgeld, aber nicht in der gleichen Höhe wie in Deutschland. Oft ist es deutlich niedriger.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Sofern es sich um Personenschäden und größere Schäden am Fahrzeug handelt oder man absehen kann, dass die Regulierung komplex wird, ist es unbedingt ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen. Vor allem dann, wenn der Unfall in einem Land außerhalb der EU geschehen ist.
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