Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto?

Das sollten Sie jetzt tun

Gerät man mit dem Auto in einen Unfall, zählt zunächst vor allem eines: Wurde jemand verletzt? Ist der erste Schreck vorbei, rückt schnell der Fahrzeugschaden in den Fokus. Ob es sich um einen größeren Schaden handelt, zeigt oft erst die Einschätzung einer Werkstatt oder eines unabhängigen Gutachters. Fällt dabei die Diagnose Totalschaden aus, wissen viele Betroffene nicht, was das konkret bedeutet und wie sie richtig reagieren sollen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Schritte nun sinnvoll sind. Im Folgenden erklären wir, was ein Totalschaden am Auto genau ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie am besten vorgehen.

Was ist ein Totalschaden?

Bei einem Totalschaden unterscheidet man zwischen zwei Arten. Es gibt sowohl den technischen Totalschaden als auch den wirtschaftlichen Totalschaden.

Technischer Totalschaden: Bei einem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug so beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt vor, wenn eine Reparatur des Autos zwar möglich wäre, diese aber im Endeffekt teurer wäre, als die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren (Gebraucht-)Wagen, und zwar abzüglich des Restwertes.

Wie wird der Totalschaden am Auto berechnet?

Um einen Totalschaden berechnen zu können, muss der Gutachter den Wiederbeschaffungswert, also den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, mit dem Restwert des Autos nach dem Unfall sowie die anfallenden Reparaturkosten miteinander addieren.

Angenommen, das Auto hatte vor dem Unfall einen Wert von 10.000 Euro (Wiederbeschaffungswert), der Wert des Wagens nach dem Unfall beträgt aber nur noch 5000 Euro (Restwert) und für die Reparatur 8000 Euro veranschlagt, dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden am Auto.

Für die Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unbedingt ein unabhängiges Kfz-Gutachten erforderlich.

Was tun bei Totalschaden? Schritt-für-Schritt-Anleitung

So handeln Sie richtig nach dem Unfall:

Bilddokumentation während dem Unfall

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und rufen Sie die Polizei.

Anschließend empfiehlt es sich, den Unfallhergang und den sichtbaren Schaden schriftlich in einem Unfallbericht zu dokumentieren. Zusätzlich dazu sollten Sie Fotos vom Schaden am Fahrzeug machen.

Grundsätzlich, aber vor allem bei Verdacht auf einen Totalschaden, ist es ratsam, ein Unfallgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen vornehmen zu lassen. 

Erst nach der Erstellung eines professionellen und unabhängigen Unfallgutachtens ist klar, ob es sich um einen Totalschaden am Auto handelt oder eine Reparatur möglich ist. Je nachdem, was das Kfz-Gutachten ergibt, können Sie entscheiden, ob Sie eine Reparatur des Wagens, ein Ersatzfahrzeug oder eine Auszahlung der Entschädigungssumme wünschen.

Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto: Was bekomme ich?

Wird durch einen unabhängigen Gutachter und die Versicherung ein Totalschaden festgestellt, haben Sie Anspruch auf einen Schadenersatz für Ihr Auto. Ansprüche nach einem Unfall:

A

Unverschuldeter Unfall: In der Regel erhalten Sie bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Wagens abzüglich des festgestellten Restwertes Ihres Fahrzeugs, wenn Sie dieses noch veräußern möchten.

A

Selbstverschuldeter Unfall: Hier übernimmt anteilig die eigene Kaskoversicherung einen Teil des Schadens.

Zudem haben Sie bei einem nicht selbst verursachten Schaden den Anspruch auf die Erstattung weiterer Kosten. Zum Beispiel die Kosten für das Abschleppen, die Standgebühren, ein Ersatzfahrzeug oder den Nutzungsausfall, den Gutachter, einen Anwalt, die An- und Abmeldegebühren sowie die Verschrottung.

Auszahlung bei Totalschaden: So läuft es ab

Versicherungsangestellter berechnet Totalschaden am Auto

Nachdem ein Totalschaden bei Ihrem Fahrzeug festgestellt wurde, übermittelt der Gutachter der gegnerischen Versicherung seine Ergebnisse. Die Versicherung hat dann in Absprache mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Schadensregulierung.

In der Regel berechnet die Versicherung dann den Wiederbeschaffungswert des Autos und zieht davon den Restwert ab, sofern Sie das Fahrzeug behalten oder selbst verkaufen möchten.

Nachdem der Sachverständige sein Gutachten an die Versicherung übermittelt hat, dauert es ca. zwei bis drei Wochen, bis die Versicherung die Auszahlung für den Totalschaden vornimmt.

Tipp: Wie Sie den Restwert verkaufen, liegt ganz bei Ihnen. Sie können den Verkauf des Wagens über den Gutachter oder Händler bei der Restwertbörse abwickeln oder ihn auch privat veräußern.

Reparatur trotz Totalschaden – geht das?

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am Auto ist es unter bestimmten Umständen möglich, das Fahrzeug zu reparieren. Hier kommt die sogenannte 130-%-Regel ins Spiel: Sie besagt, dass die Versicherung die Reparatur auch dann bezahlen muss, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (solange die Reparaturkosten nicht höher sind als 130 % des Wiederbeschaffungswertes).

Wann lohnt es sich, den Unfallwagen zu reparieren?

Wenn Sie als Besitzer einen starken Bezug zu dem Wagen haben und sich ungern davon trennen möchten und zudem der Wagen sehr gut gepflegt ist, könnte sich die 130 %-Regel für Sie lohnen.

Voraussetzungen für die 130 %-Regel:

  • Das Fahrzeug wird fachgerecht durch eine Werkstatt repariert.
  • Sie selbst nutzen den Wagen mindestens noch sechs Monate nach der Reparatur.
  • Die Reparatur darf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes kosten.
  • Sie haben ein starkes und nachweisbares Interesse am Erhalt des Autos.

Was passiert mit dem Unfallwagen?

Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden am Auto haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit dem Fahrzeug vorgehen möchten.

Sie können das Fahrzeug weiterfahren, sofern es noch verkehrstüchtig ist (nur sehr selten der Fall). Des Weiteren haben Sie die Option, das Auto privat zu verkaufen. Viele Händler oder Restwertbörsen bieten ebenfalls den Ankauf von Unfallfahrzeugen an. 

Bei einem privaten Verkauf ist allerdings oft Vorsicht geboten. Er ist oft mit Risiken verbunden, da Sie vermutlich nicht unbedingt einschätzen können, was ein faires Angebot für das Unfallfahrzeug oder dessen Verwertung ist. Wir empfehlen Ihnen daher, den Verkauf des kaputten Auto direkt über den Gutachter abzuwickeln. So können Sie ganz sicher sein, dass Sie fair entschädigt werden.

Typische Fehler bei Totalschaden vermeiden

Damit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto optimal festgestellt und abgewickelt werden kann, sollten Sie häufig auftretende Fehler vermeiden. Hier einige Tipps:

Autogutachter beim Dokumentieren

Vertrauen Sie in Ihrem eigenen finanziellen Interesse nicht auf den Gutachter der Versicherung, sondern beauftragen Sie einen eigenen Gutachter, der unabhängig ist.

Dokumentieren Sie den Unfallhergang und den Schaden, direkt nachdem er passiert ist.

Lassen Sie sich nach einem Unfall mit Totalschaden bei Problemen unbedingt rechtlich beraten.

Warten Sie auf das Ergebnis des unabhängigen Gutachtens, bevor Sie das Auto vorschnell reparieren oder verkaufen.

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