Unfall dokumentieren

So machen Sie es richtig!

Bei einem Verkehrsunfall wie einem Autounfall sind viele Menschen unsicher, wie sie sich korrekt verhalten sollen. Zum einen ist man geschockt und durcheinander, weil man in einen Unfall verwickelt ist und zum anderen möchte man den Unfall richtig und sauber dokumentieren. Dies ist besonders für die Versicherung wichtig. Im Folgenden erhalten Sie daher von uns hilfreiche Tipps und Informationen, wie Sie einen Unfall dokumentieren und welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen.

Verhalten direkt nach dem Unfall

Zunächst einmal gilt es bei einem Unfall, die Ruhe zu bewahren und besonnen vorzugehen. Ein Kfz-unfall ist eine besondere Stresssituation, in der es wichtig ist, ruhig und konzentriert vorzugehen.

Zunächst einmal sollten Sie die Unfallstelle absichern, indem Sie die Warnblinklichtanlage anstellen, eine Sicherheitsweste anziehen und ein Warndreieck aufstellen. Sollten Verkehrsteilnehmer verletzt sein, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Bei einem Unfall auf der Autobahn ist es auch möglich, diesen an der nächstgelegenen Notrufsäule zu melden. So ist der Rettungsdienst gleich darüber informiert, wo der Unfall passiert ist.

Nachdem Sie all diese wichtigen Maßnahmen ausgeführt haben, sollten Sie den Unfall dokumentieren.

Den Unfall dokumentieren: ein Unfallprotokoll anfertigen

Um den Unfall zu dokumentieren, ist es wichtig, dass Sie verschiedene Fakten aufschreiben und so ein Unfallprotokoll anlegen. Dieses Unfallprotokoll sollte anschließend von allen am Verkehrsunfall Beteiligten unterschrieben werden. Sie können den Unfall auch dokumentieren, indem Sie den Europäischen Unfallbericht nutzen.

Das Unfallprotokoll sollte folgende Informationen und Dokumente enthalten:

Zwei Beteiligte bei einem Autounfall, die den Unfall dokumentieren.

Die amtlichen Kfz-Kennzeichen aller Fahrzeuge, die am Unfall beteiligt sind.

Alle Namen der am Unfall beteiligten Fahrer sowie der Zeugen. 

Den Namen der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners sowie dessen Versicherungsnummer.

Den Unfallort sowie den Unfallzeitpunkt.

Fotos von der Unfallstelle aus unterschiedlichen Perspektiven (Dokumentation von Schäden und dem Unfallhergang).

Eine Unfallskizze.

Nachdem Sie den Unfall dokumentiert und das Unfallprotokoll angefertigt haben, sollten Sie und der Unfallgegner Ihre Versicherungen informieren. Nicht immer ist es eindeutig, wer der Verursacher des Unfalls ist, deshalb sollten Sie grundsätzlich kein Schuldbekenntnis ablegen.

Unfallaufnahme: Wann Sie die Polizei rufen sollten!

Bei kleineren Unfällen wie einem Auffahrunfall auf einem Parkplatz, bei dem keine Person verletzt wurde und nur ein minimaler Schaden festgestellt werden kann, ist es durchaus möglich, diesen direkt mit dem Unfallgegner beziehungsweise über die Versicherungen zu klären. Auch hier ist eine gute Dokumentation des Unfalls wichtig.

Es gibt aber eine Reihe von Umständen, in denen Sie grundsätzlich bei einem Unfall die Polizei hinzurufen sollten.

Immer dann, wenn bei einem Autounfall jemand verletzt wurde oder jemand alkoholisiert ist oder anderweitig unter Drogen steht, sollten Sie die Polizei rufen. Auch wenn Sie das Gefühl haben, der Unfall sei vorgetäuscht oder Sie mit dem Unfallgegner oder den Zeugen nicht über den Unfallhergang einig sind, sollte die Polizei den Unfall aufnehmen. Diese kann Ihnen außerdem dabei helfen, den Unfall zu dokumentieren

Welche Versicherung ist bei einem Autounfall zuständig?

In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Die Kosten für den Schaden am Pkw des Unfallverursachers werden von dessen Kaskoversicherung teilweise oder ganz getragen – je nachdem, ob es sich um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung handelt.

Person, die den Unfall dokumentiert und das Auto beutachtet

Unfall dokumentieren & bei der Versicherung melden

Damit der entstandene Schaden möglichst zeitnah behoben wird, sollten Sie als Geschädigter direkt mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen und nicht abwarten, bis der Unfallgegner den Unfall dort meldet. Für die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ist es ebenfalls besonders wichtig den Unfall gut zu dokumentieren. Dies kan Ihnen von Anfang an Ziet und Nerven sparen.

Am einfachsten ist es, den Unfall direkt beim Zentralruf für Autoversicherer anzugeben. Dort werden alle relevanten Daten aufgenommen und anschließend an die zuständigen Versicherungen weitergeleitet. Unter der Telefonnummer +0800250 260 0 erreichen Sie den Zentralruf für Unfallversicherer bei Unfällen innerhalb Deutschlands. Bei einem Kfz-Unfall im Ausland wählen Sie die Nummer 0049 (40) 300 330 300. Der Anruf ist immer kostenlos, und der Zentralruf in Deutschland ist rund um die Uhr erreichbar. Den Zentralruf für Auslandsunfälle erreichen Sie von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.

Sie können die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch über das Online-Anfrageformular im Internet ermitteln. Auch der Zentralruf hilft Ihnen weiter, wenn Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht kennen.

Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen innerhalb einer Woche, selbst wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Schuld am Unfall tragen.

Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen: Was tun?

Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland kommt und dort versichert ist, melden Sie den Unfall beim Verein „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ Hierfür benötigen Sie den Namen der gegnerischen Versicherung und die Versicherungsnummer. Der Verein übernimmt es dann, den Schadenregulierer für Deutschland zu beauftragen, der den Schaden dann nach geltendem deutschem Recht abwickelt.

Unfall dokumentieren im Ausland: Wie genau & wen informieren?

Das Wichtigste zuerst: Einen Unfall im Ausland sollten sie genauso dokumentieren, wie einen Unfall innerhalb Deutschlands. Gehen Sie hier im Bestfall lieber noch etwas penibler vor, da ausländische Versicherungen je nach Land die wildesten Tricks anwenden, um den Schaden am Ende abzuwenden.

Alle Versicherungen Europas haben zudem in jedem Mitgliedsstaat der EU zuständige Schadensregulierer. Wenn Sie also in Frankreich einen Autounfall haben, können Sie sich in Deutschland an den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten der französischen Versicherung des Unfallgegners wenden. Als Geschädigter können Sie für die Ermittlung des Schadensregulierungsbeauftragten außerdem wieder den Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Hier nochmal die kostenlose Telefonnummer: (0800) 2502600. Im Ausland wählen Sie den Zentralruf +49 (40) 300330300. Diese Service-Nummer ist für alle Mitgliedsstaaten der EU sowie den Europäischen Wirtschaftsraum und Norwegen, Island und Liechtenstein zuständig.

Falls sich der zuständige Schadensregulierer der ausländischen Versicherung bei Ihnen nicht in einem Zeitraum von drei Monaten meldet, können Sie sich als Geschädigter an die jeweilige nationale Entschädigungsstelle wenden. Hierfür ist in Deutschland der Verein „Verkehrsopferhilfe e.V.“ zuständig, der seinen Sitz in Berlin hat. Die Verkehrsopferhilfe ist auch bei Fahrerflucht Ihr Ansprechpartner.  Sollte sich der Verursacher des Unfalls unerlaubterweise vom Unfallort entfernen, wurde der Schaden unter Vorsatz verursacht. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Verkehrsopferhilfe.

Sie haben noch Fragen zum Thema „Unfall dokumentieren?“ Dann rufenn Sie uns gerne an. Die freundlichen Mitarbeiter des Kfz-Sachverständigenbüros Scharfe aus Essen helfen Ihnen gerne weiter.

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