Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden
Die Unterschiede erklärt
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt: Ob eine kleine Delle beim Ausparken, ein Kratzer durch die eigene Autotür oder ein größerer Unfall mit unklarer Schuldfrage. Nach einem Schaden stellt sich sofort die entscheidende Frage: Ist es ein Fall für die Haftpflicht oder für die Kaskoversicherung?
Die Unterscheidung ist entscheidend, da sie bestimmt, welche Versicherung zahlt und ob Selbstbeteiligung oder Rückstufungen drohen. Nachfolgend erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschäden verständlich und praxisorientiert.
Was ist ein „Auto-Haftpflichtschaden“?
Ein Auto-Haftpflichtschaden bezeichnet einen Schaden, der durch Ihr Fahrzeug an fremdem Eigentum oder an anderen Personen verursacht wurde und für den Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung, über die jeder Fahrzeughalter verfügen muss.
Beispiele, in denen die Kfz-Haftpflichtversicherung zum Tragen kommt:
Sie beschädigen das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Einparken.
Sie fahren durch eigenes Verschulden mit Ihrem Pkw auf ein anderes Fahrzeug auf.
Welche Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt grundsätzlich nur Kosten, die durch Ihre Schuld an einem anderen Auto verursacht wurden. Das bedeutet: Der eigene Schaden ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Zu den typischen Kosten, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, gehören beispielsweise die Reparaturkosten für das durch Sie geschädigte Fahrzeug, die Inanspruchnahme eines Mietwagens, Abschleppkosten oder auch mögliches Schmerzensgeld, falls ein Verkehrsteilnehmer verletzt wurde.
Was ist ein Kaskoschaden?
Bei einem Kaskoschaden, handelt es sich immer um den Schaden, den man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht hat. Hier muss man zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung unterscheiden.
Der Hauptunterschied zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung besteht darin, dass die Vollkasko einen Rundumschutz darstellt. Sie kommt z.B. auch für Schäden auf, die Sie durch eigene Schuld an Ihrem Auto verursacht haben. Demgegenüber steht die günstigere Teilkaskoversicherung, die nur Schäden abdeckt, die durch äußere Einflüsse zustande kommen.
Welche Schäden trägt die Teilkasko?
Die Teilkasko haftet für Schäden, die durch äußere Einflüsse entstehen, wie:
- Den Diebstahl Ihres Fahrzeugs
- Glasbruchschäden, also Glasschäden an Ihrem Auto
- Brand- oder Explosionsschäden
- Schäden, die durch Naturereignisse entstehen, wie z.B. Hagelschauer, Sturm oder Überschwemmungen, sowie Schäden durch Marderbisse oder Wildunfälle.
Welche Schäden deckt die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko ab?
Neben den Schäden, die durch die Teilkasko getragen werden, übernimmt die Vollkasko Kosten für weitere Schäden:
- Bei Unfällen, bei denen Sie der Unfallverursacher sind, deckt die Vollkasko die Schäden an Ihrem eigenen Pkw.
- Schäden, die ein unbekannter Unfallverursacher mit Ihrem Wagen verursacht, wenn es dabei zur Fahrerflucht kommt.
- Wenn an Ihrem Fahrzeug durch Dritte mutwillig Schäden verursacht werden, also Schäden durch Vandalismus.
Wann lohnt sich welche Versicherung?
Die Teilkaskoversicherung empfiehlt sich vor allem für Autos mit einem geringen Restwert, bei denen die zu zahlende Versicherungssumme in keinem Verhältnis zum Versicherungswert steht.
Die Vollkaskoversicherung ist gut für Neufahrzeuge oder auch für Leasingautos geeignet, denn diese Fahrzeuge haben in der Regel einen hohen Wert, was bei einem selbstverursachten Totalschaden immense Kosten zur Folge haben kann.

Haftpflicht oder Kaskoschaden: Wie unterscheide ich das?
Wenn Sie nicht sicher sind, um was für einen Schaden es sich handelt, können diese Fragen Ihnen weiterhelfen:
Habe ich ein fremdes Fahrzeug geschädigt? Dann handelt es sich in der Regel um einen Auto-Haftpflichtschaden.
Habe ich mein Fahrzeug durch eigene Schuld beschädigt? In diesem Fall ist es meist ein Kaskoschaden.
Ist der Verursacher des Schadens an meinem parkenden Auto unbekannt? Dann übernimmt häufig die Vollkaskoversicherung die Kosten.
Beispiele, wann welche Versicherung zuständig ist:
- Sie fahren durch eigenes Verschulden auf einen anderen Pkw auf: Hier trägt die Vollkasko den Schaden an Ihrem Fahrzeug und die Haftpflicht übernimmt die Kosten für den Schaden am gegnerischen Auto.
- Ihr Fahrzeug wird durch einen Unbekannten auf dem Parkplatz angefahren: Dies ist in jedem Fall ein Kaskoschaden. Hier greift je nach vereinbartem Tarif die Vollkasko oder die Teilkasko (Vandalismus).
Schritt-für-Schritt: Schaden richtig melden
Bei einem Unfall, ist es wichtig, die jeweils zuständige Versicherung umfassend zu informieren.

Haftpflichtschaden: Einen Haftpflichtschaden sollten Sie umgehend Ihrer Versicherung melden, dabei den Unfallhergang schildern und zuvor erstellte Fotos sowie weitere benötigte Daten Ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.
Kaskoschaden: Auch in diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Schaden umgehend der eigenen Versicherung melden und dann warten, bis Sie die Reparaturfreigabe erhalten.
Tipp: Beachten Sie unbedingt die im Versicherungsschein vereinbarten Fristen und mögliche Folgen, wenn Sie den Schaden zu spät melden. Bei Unklarheiten sollten Sie sich immer sofort mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
Fazit
Bei einem Unfall übernimmt die Haftpflicht in der Regel die Schäden des Unfallgegners und die eigenen Schäden werden von der Vollkasko oder Teilkasko getragen.
Die Frage, ob Sie sich für eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung entscheiden, sollte gut abgewogen werden und richtet sich vor allem nach dem aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs.
Wir als erfahrener Autogutachter für Essen und die nähere Umgebung empfehlen Ihnen immer, einen guten Überblick über die in der Versicherungspolice aufgeführten Vereinbarungen zu haben, damit Sie im Ernstfall keine bösen Überraschungen erleben.
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