HAFTPFLICHTSCHADEN

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GUTACHTEN - HAFTPFLICHTSCHADEN

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Gutachten bei Haftpflichtschäden.
Von der Besichtigung des Unfallfahrzeugs bis hin zu Schadenspositionen wie der Wertminderung.

Warum Sie sich für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen entscheiden sollten.

 

VORSICHT!

DIE VERSICHERER LOCKEN NACH UNFÄLLEN MIT EINER KOMPLETTEN SCHADENsREGULIERUNG

  • Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs
  • Mietwagen für die Reparaturdauer
  • Sachverständiger der Versicherung
  • Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
  • So gut wie kein Aufwand für Sie

Doch Vorsicht! Sie müssen im Hinterkopf behalten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte. Wenn Sie also der gegnerischen Partei die Schadensregulierung überlassen, verlieren Sie bares Geld! Bei uns erhalten Sie dagegen durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die selbstverständlich den gesamten Schaden umfassen. Dieser kann unter anderem bestehen aus...

  • Reparaturkosten, -weg, -dauer
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert

Die Kosten für das Gutachten sind bei eindeutig geklärter Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie zum Gesamtschaden gehören.

WAS KANN ICH ERLEDIGEN BEVOR DER KFZ - SACHVERSTÄNDIGE KOMMT?

Sie können bei Bedarf die Schadensstelle reinigen, z.B. leichte Kratzer, die von Verschmutzungen verdeckt werden. Des Weiteren können Sie den Fahrzeugschein und falls vorhanden den Unfallbericht bereitlegen und/oder eine Kopie für uns anfertigen.

WIE IST DER ABLAUF BEI MIR VOR ORT?

Zu Beginn werden wir mit der Aufnahme der folgenden Daten beginnen:

  • Unfalldaten
  • Geschädigter (Fahrzeughalter oder bevollmächtigte Person)
  • Unfallgegner (Fahrzeughalter)
  • Versicherung des Unfallgegners und Schadennummer falls vorhanden
  • Unfalltag und Unfallort
  • Unfallhergang
  • Rechtsanwalt (falls vorhanden und benötigt)
  • Fahrzeugdaten
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • KM-Stand
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse, so wie Profiltiefen
  • Ausstattungsvarianten
  • Sonderzubehör (Gasanlagenumbau, Tieferlegung, …)
  • Alt- und/oder Vorschäden
  • Rost
  • Dellen
  • Unfallbedingte Schäden
  • Instandzusetzende Bauteile
  • Zu erneuernde Bauteile
  • Lackbeschädigungen

Da nicht alle Schäden auf Anhieb und ohne Demontage von Anbauteilen erkannt werden können, bleibt ein Restrisiko im unzerlegten Zustand. Werden weitere Schäden vermutet, so ist z.B. eine Achsvermessung oder die Demontage von Anbauteilen je nach Schaden zu empfehlen. Anschließend werden noch Übersichtsaufnahmen des Fahrzeugs gemacht, die Alt- und/oder Vorschäden sowie den Schadenbereich am Fahrzeug dokumentieren. Außerdem werden bei weiteren Unklarheiten natürlich all Ihre Fragen beantwortet.

WELCHE PUNKTE UMFASST DIE ERSTELLUNG DES GUTACHTENS?

  • Reparaturkosten, –weg und –dauer
  • Wiederbeschaffungswert (Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall)
  • Restwertermittlung (Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall)
  • Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigungshöhe
  • Wertminderung

Bei der Ermittlung der Reparaturkosten wird auf eine stets aktuelle elektronische Datenbank zurückgegriffen. Somit werden die jeweiligen Preise für Ersatzteile nach den entsprechenden Herstellervorgaben zur Erstellung des Gutachtens verwendet. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die für ihr Fahrzeug zutreffenden Stundenverrechnungssätze, so wie ggf. Lackaufschlag, Fahrzeugverbringung und Ersatzteilaufschlag, damit die Ihnen im Regelfall zustehenden Kosten auch erstattet werden können. Der Reparaturweg und dessen Dauer richten sich nach jedem individuellen Schaden und werden vom Sachverständigen festgelegt.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) hängt von mehreren Faktoren ab. So sind das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, Besitzverhältnisse und die Ausstattung die ausschlaggebenden Größen. Der regionale Markt muss dabei jedoch berücksichtigt werden, denn nach diesem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert.

Eine Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Erforderlich wird dies erst, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Sie das Fahrzeug innerhalb der nächsten 6 Monate unabhängig von einer durchgeführten Reparatur verkaufen möchten. Sollte also ein Restwert gefordert sein, so ermitteln wir diesen mit Angeboten von regionalen Fahrzeugaufkäufern und nicht mithilfe des Sondermarktes von Online-Restwertbörsen.

Bei der Festlegung der Wertminderung sind bestimmte Richtwerte vorgegeben. Sofern Ihr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km Laufleistung aufweist, ist eine Wertminderung festzulegen. Diese Richtwerte sind jedoch bei Ausnahmen erweiterbar. Zur Berechnung dieser Wertminderung gibt es zum einen verschiedene Rechenmodelle (u. a. Ruhkopf/Sahm, Hamburger Modell, etc.) und auf der anderen Seite die Festsetzung durch den Sachverständigen, was besonders beim Überschreiten der oben genannten Richtwerte entscheidend ist.

Die Ihnen zustehende Mietwagenklasse für die Dauer der Reparatur hängt von Ihrem geschädigten Fahrzeug ab. Festgelegt sind diese Klassen in der Schwackeliste.

Sollten Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparatur benötigen, so können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine durchgeführte Reparatur nach Gutachten. Um dies der Versicherung nachzuweisen, muss entweder die Reparaturrechnung oder alternativ eine durch den Kfz-Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung vorgelegt werden.

VORGEHENSWEISE DER VERSICHERUNGEN

Die Versicherungen versuchen Sie nach dem Unfall schnellstmöglich zu kontaktieren, um Sie „abzufangen“. Das heißt, dass Ihnen die gesamte Schadenregulierung durch die Versicherung angeboten wird. Überzeugende Argumente werden auch geliefert, indem Mietwagen, Abholservice, evtl. Sachverständiger oder direkt die entsprechende Werkstatt und somit die gesamte Regulierung versprochen wird. Natürlich hört sich das alles sehr positiv an, jedoch raten wir Ihnen davon ab, die Schadenregulierung der gegnerischen Partei zu überlassen. Sie lassen schließlich Ihre Steuererklärungen auch nicht vom Finanzamt machen. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Beweissicherung durchführt und die Schadenhöhe ermittelt. Wir empfehlen einen Fachanwalt, der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend macht. Sollten Sie dennoch eingewilligt haben und sind jetzt mit dem erstellten Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, so haben Sie immer noch das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. So werden z. B. Schäden in Nähe eines Totalschadens teilweise extra höher kalkuliert, um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu erzeugen oder es wird z. B. keine oder eine meist zu geringe Wertminderung ermittelt.

HABEN SIE INTERESSE?

DANN RUFEN SIE UNS AN!