HAFTPFLICHTSCHADEN
Gutachten – Haftpflichtschaden
Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Gutachten bei Haftpflichtschäden.
Warum Sie sich für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen entscheiden sollten.
Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung.
Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs
Mietwagen für die Reparaturdauer
Sachverständiger der Versicherung
Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
So gut wie kein Aufwand für Sie
Reparaturkosten, -weg, -dauer
Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
Restwert
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert
Haben Sie Interesse? Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen gerne weiter.
Was kann ich erledigen, bevor der KFZ-Sachverständige kommt?
WIE IST DER ABLAUF BEI MIR VOR ORT?
Zu Beginn werden wir mit der Aufnahme der folgenden Daten beginnen:
Unfalldaten
Geschädigter
Unfallgegner
Versicherung des Unfallgegners und Schadennummer falls vorhanden
Unfalltag und Unfallort
Unfallhergang
Rechtsanwalt
Fahrzeugdaten
Fahrzeugidentifikationsnummer
KM-Stand
Datum der nächsten Hauptuntersuchung
Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse, so wie Profiltiefen
Sonderzubehör
Alt- und/oder Vorschäden
Rost
Dellen
Unfallbedingte Schäden
Instandzusetzende Bauteile
Zu erneuernde Bauteile
Lackbeschädigungen
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an!
Welche Punkte umfasst die Erstellung des Gutachtens?
Reparaturkosten, –weg und –dauer
Wiederbeschaffungswert
Restwertermittlung
Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigung Höhe
Reparaturkosten, –weg und –dauer
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) hängt von mehreren Faktoren ab. So sind das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, Besitzverhältnisse und die Ausstattung die ausschlaggebenden Größen. Der regionale Markt muss dabei jedoch berücksichtigt werden, denn nach diesem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert.
Eine Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Erforderlich wird dies erst, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Sie das Fahrzeug innerhalb der nächsten 6 Monate unabhängig von einer durchgeführten Reparatur verkaufen möchten. Sollte also ein Restwert gefordert sein, so ermitteln wir diesen mit Angeboten von regionalen Fahrzeugaufkäufern und nicht mithilfe des Sondermarktes von Online-Restwertbörsen.
Bei der Festlegung der Wertminderung sind bestimmte Richtwerte vorgegeben. Sofern Ihr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km Laufleistung aufweist, ist eine Wertminderung festzulegen. Diese Richtwerte sind jedoch bei Ausnahmen erweiterbar. Zur Berechnung dieser Wertminderung gibt es zum einen verschiedene Rechenmodelle (u. a. Ruhkopf/Sahm, Hamburger Modell, etc.) und auf der anderen Seite die Festsetzung durch den Sachverständigen, was besonders beim Überschreiten der oben genannten Richtwerte entscheidend ist.
Die Ihnen zustehende Mietwagenklasse für die Dauer der Reparatur hängt von Ihrem geschädigten Fahrzeug ab. Festgelegt sind diese Klassen in der Schwackeliste.
Sollten Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparatur benötigen, so können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine durchgeführte Reparatur nach Gutachten. Um dies der Versicherung nachzuweisen, muss entweder die Reparaturrechnung oder alternativ eine durch den Kfz-Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung vorgelegt werden.
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