Parkschaden

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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Einparken am Supermarkt, eine zu enge Parklücke in der Innenstadt oder eine unvorsichtig geöffnete Autotür: schon ist der Parkschaden da. Für viele Autofahrer bedeutet so ein Missgeschick nicht nur Ärger wegen der Kratzer oder Beulen am Fahrzeug, sondern vor allem Unsicherheit.

Welche Schritte sind jetzt wichtig? Wer übernimmt die Kosten? Und was passiert, wenn der Verursacher nicht auffindbar ist?

In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf all diese Fragen rund um Parkschäden und noch vieles mehr. Von den ersten Sofortmaßnahmen über die richtige Versicherungsmeldung bis hin zu wertvollen Präventionstipps.

Was ist ein Parkschaden?

Als Parkschaden bezeichnet man alle Beschädigungen am Fahrzeug, die beim Ein- oder Ausparken entstehen. Das können selbst verursachte Schäden sein, wenn man zum Beispiel beim Rangieren einen Poller, eine Mauer oder ein anderes Auto touchiert. Genauso fallen aber auch Beschädigungen durch fremde Fahrzeuge darunter. Etwa wenn jemand beim Ausparken Ihr geparktes Auto streift.

Die Bandbreite reicht von oberflächlichen Kratzern im Lack über tiefere Schrammen bis hin zu Beulen, eingedrückten Stoßstangen oder beschädigten Spiegeln. Auch Schäden an Felgen oder Reifen durch das Auffahren auf Bordsteine zählen dazu. Wichtig zu wissen: Bereits kleinste Lackschäden können teurer werden als vermutet, da oft größere Lackierarbeiten nötig sind. Deshalb sollten Sie jeden Parkschaden ernst nehmen und entsprechend handeln.

Parkschaden – was tun?

Bewahren Sie zunächst Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation. Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie das Warnblinklicht einschalten und bei Bedarf ein Warndreieck aufstellen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sollten Sie zusätzlich eine Warnweste anziehen.

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen

Mann begutachtet seinen Parkschaden

Unfallstelle dokumentieren mit Fotos aus verschiedenen Winkeln

Datum, Uhrzeit und genauen Unfallort notieren 

Daten mit dem anderen Beteiligten austauschen

Bei Zeugen auch deren Kontaktdaten erfragen

Tauschen Sie alle relevanten Informationen aus: Namen, Anschriften, Telefonnummern, Versicherungsgesellschaften und Kennzeichen beider Fahrzeuge. Besonders wichtig: Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist, dürfen Sie keinesfalls einfach wegfahren. Das wäre Fahrerflucht! Warten Sie angemessen lang und informieren Sie dann die Polizei oder hinterlassen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug. Auch bei vermeintlich kleinen Kratzern sollten Sie diese Schritte befolgen.

Parkschaden melden – so geht’s richtig

Die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung sollte schnell erfolgen. Idealerweise noch am Unfalltag oder spätestens binnen einer Woche. Viele Versicherungen bieten heute praktische Apps oder Online-Portale für die schnelle Schadensmeldung. Halten Sie dabei alle wichtigen Informationen bereit: Ihre Versicherungsnummer, eine detaillierte Schilderung des Unfallhergangs, die Fotos vom Unfallort und den Schäden sowie die Daten des Unfallgegners. Eine selbst angefertigte Unfallskizze kann zusätzlich hilfreich sein.

Unterscheiden müssen Sie dabei, ob Sie selbst einen Parkschaden verursacht haben oder ob Ihr Fahrzeug von jemand anderem beschädigt wurde. Im ersten Fall benachrichtigen Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko, im zweiten Fall auch die Versicherung des Verursachers.

Ein wichtiger Tipp: Melden Sie den Schaden lieber einmal zu viel als zu wenig. Selbst wenn Sie sich unsicher sind, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, ist eine Meldung ratsam. Die Versicherung prüft dann, ob Leistungen erbracht werden.

Parkschaden am eigenen Auto selbst verursacht

Haben Sie beim Einparken selbst einen Schaden verursacht (sei es am eigenen Fahrzeug oder an einem fremden Auto), stellt sich vor allem die Kostenfrage. Hier die wichtigsten Punkte:

Wer zahlt was:

  • Schäden an fremden Fahrzeugen: Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Schäden am eigenen Wagen: Nur Vollkaskoversicherung (Teilkasko zahlt nicht!)

Selbstzahlung vs. Versicherung:

  • Kleinere Schäden können aus eigener Tasche bezahlt werden
  • Somit vermeiden Sie eine Rückstufung in der Vollkasko und höhere Versicherungsbeiträge
  • Jeder gemeldete Schaden kann dagegen höhere Beiträge zur Folge haben

Faustregel:

  • Liegt die Reparatur unter dem Betrag, um den sich Ihr Jahresbeitrag durch die Rückstufung erhöhen würde, ist eine Selbstzahlung oft sinnvoller. Fragen Sie dazu bei Ihrer Versicherung nach, ob und um wie viel sich ihr Beitrag monatlich erhöhen würde.

Parkschaden & Versicherung im Detail

Je nach Art des Schadens und den Umständen greifen unterschiedliche Versicherungen – oder eben auch nicht. Hier die wichtigsten Versicherungsarten und wann sie bei Parkschäden einspringen.

a) Parkschaden bei Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz bei Parkschäden. Sie übernimmt sowohl Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben, als auch solche durch fremde Einwirkung. Wenn Sie beispielsweise beim Rangieren eine Säule in der Tiefgarage touchieren oder beim Ausparken das Nachbarauto beschädigen, reguliert die Vollkasko beide Schäden.

Allerdings müssen Sie dabei Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen: meist zwischen 150 und 1.000 Euro. Zudem kann, wie bereits erwähnt, jeder gemeldete Schaden zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen. Die Folge: höhere Versicherungsbeiträge. Die meisten Versicherungen stufen Sie nach dem ersten Schaden von der schadenfreien Klasse in eine höhere ein, wodurch sich Ihr Beitrag um mehrere hundert Euro jährlich erhöhen kann.

b) Haftpflichtversicherung

Beschädigen Sie mit Ihrem Fahrzeug fremdes Eigentum, etwa ein anderes Auto beim Ausparken, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Das ist auch gut so, denn diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen der Geschädigten.

Die Haftpflicht zahlt sowohl Reparaturkosten als auch eventuelle Nutzungsausfallentschädigungen oder Gutachterkosten. Für Sie entstehen dabei keine direkten Kosten, allerdings kann auch hier eine Rückstufung drohen.

c) Parkschaden bei Teilkasko

Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht für selbst verursachte Parkschäden. Sie deckt ausschließlich Schäden durch äußere Einwirkung ab, auf die Sie keinen Einfluss hatten. Dazu gehören etwa Vandalismus am geparkten Auto, Hagelschäden, Marderbisse oder umstürzende Äste.

d) Sonderfall: Unbekannter Verursacher

Wurde Ihr geparktes Auto beschädigt und der Verursacher ist geflüchtet oder unbekannt, wird die Situation komplizierter. Die Teilkasko zahlt in solchen Fällen normalerweise nicht. Hier kann nur die Vollkaskoversicherung helfen. Allerdings müssen Sie wieder mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung rechnen.

Deshalb sollten Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten. Manchmal lässt sich der Verursacher doch noch ermitteln, etwa über Zeugenaussagen oder Überwachungskameras. Einige Versicherer bieten auch spezielle Parkschadenversicherungen an, die genau solche Fälle ohne Rückstufung abdecken.

Praktische Tipps, um Parkschäden zu vermeiden

Vorbeugen ist bekanntlich besser als heilen. Um einen Parkschaden von Anfang an zu vemreiden, wählen Sie Parkplätze mit ausreichend Beleuchtung und genügend Platz zwischen den Fahrzeugen. Meiden Sie besonders enge Parklücken, auch wenn sie verlockend nah am Ziel liegen. Moderne Technik kann dabei helfen: Nutzen Sie Parkassistenten, Rückfahrkameras oder Parksensoren, falls Ihr Fahrzeug damit ausgestattet ist.

Einparkendes Auto auf einem Parkplatz

Weitere Präventionsmaßnahmen:

Schutzleisten an den Türkanten und Stoßstangenschoner verwenden

Beim Rangieren lieber einmal mehr schauen und langsam fahren

In Parkhäusern auf andere Autofahrer achten, die ihre Türen unvorsichtig öffnen

Bei Unsicherheit einen anderen Parkplatz suchen

Fazit & Checkliste

Parkschäden gehören zu den häufigsten Verkehrsereignissen im Alltag. Obwohl sie nerven und Kosten verursachen, lassen sie sich mit der richtigen Reaktion meist problemlos abwickeln. Entscheidend ist, besonnen zu handeln und die wichtigsten Schritte zu befolgen.

Ihre Checkliste für den Ernstfall:

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Schaden ausführlich dokumentieren mit Fotos aus verschiedenen Winkeln

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Bei Abwesenheit des Geschädigten unbedingt die Polizei informieren oder Zettel mit Ihren Daten hinterlassen

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Versicherung unverzüglich kontaktieren und den Schaden melden

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Die richtige Versicherung kennen: Vollkasko für umfassenden Schutz, Haftpflicht für Fremdschäden

Mit diesem Wissen sind Sie für den nächsten Parkschaden gerüstet und können entspannt reagieren, auch wenn es zunächst ärgerlich erscheint.

Wenn Sie außerdem ein Gutachten für Ihren Parkschaden benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir fertigen unabhängige und rechtssichere Gutachten an, die Ihnen den den maximalen Schadensersatz gewährleisten.

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