Unfall der Versicherung melden:
Was Sie wissen sollten!
Bei einem Verkehrsunfall ist man oft im ersten Moment geschockt und weiß nicht genau, wie man korrekt vorgehen sollte. Dies betrifft nach dem ersten Schreck vor allem die Frage, wie man mit der Versicherung umzugehen hat. Fakt ist, dass in jedem Fall der Unfallverursacher, den Unfall der Versicherung melden muss. Es ist allerdings auch ratsam, als Geschädigter die eigene Versicherung zu informieren. Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, was Sie alles zu diesem Thema beachten sollten.
Wer muss den Unfall der Versicherung melden?
Um diese Frage korrekt zu beantworten, müssen wir uns drei verschiedene Optionen anschauen:
Ich trage keine Schuld am Unfall
Bei einem Unfall mit einem Haftpflichtschaden, an dem Sie augenscheinlich keine Schuld tragen, ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, den Schaden an Ihrem Fahrzeug seiner Haftpflichtversicherung zu melden, die dann Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie dennoch die eigene sowie die gegnerische Versicherung informieren, da Sie so auch für den Fall einer nachträglichen Teilschuld abgesichert sind. Verpflichtet dazu sind Sie allerdings nicht. Das Informieren der gegnerischen Haftpflichtversicherung schützt Sie zudem, wenn der Unfallgegner seiner Versicherung den Unfall nicht meldet.
Ich trage die volle Schuld am Unfall
Wenn Sie der Verursacher eines Unfalls sind, haben Sie die Pflicht, den Unfall bei Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Zusätzlich dazu müssen Sie auch Ihre Kaskoversicherung informieren, da diese für die Schadensregulierung an Ihrem eigenen Pkw zuständig ist.
Ich trage eine Teilschuld am Unfall
Falls sowohl Sie als auch der Unfallgegner eine Teilschuld tragen oder die Lage nicht eindeutig ist, sollten Sie auf jeden Fall die eigene Versicherung über den Unfall in Kenntnis setzen. Beide Parteien müssen in diesem Fall die eigene Haftpflichtversicherung darüber informieren, dass sie an einem Unfall beteiligt waren. Gleichzeitig können Sie, wie in allen anderen Fällen auch, den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden.
Unfall bei der Versicherung melden: Frist einhalten
Wenn Sie einen Unfall bei der Versicherung melden, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Grundsätzlich gilt eine Frist von 7 Tagen nach dem Unfall. Sie müssen also innerhalb einer Woche Ihre Versicherung informieren, ansonsten ist es möglich, dass Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz verlieren und die Versicheriung sich weigert, die Kosten zu übernehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Frist gilt, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Meldefristen sind im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt
Die Frist von 7 Tagen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im § 104 festgelegt. Bei einem Unfall, bei dem Menschen eine schwere Verletzung erlitten haben, gilt sogar eine Frist von 48 Stunden.
Diese im Versicherungsvertragsgesetz verankerten Meldefristen können unter Umständen von der Ihrer Versicherung abweichen. Kontrollieren Sie deshalb unbedingt im Falle eines Unfalls noch einmal genau die Versicherungsbedingungen bezüglich eines Verkehrsunfalls.
Wenn Sie in Bezug auf eine Unfallmeldung bei Ihrer Versicherung unsicher sind oder sonstige Fragen zum Thema haben, können Sie sich auch gerne bei uns melden: Das kompetente Team des Kfz-Sachverständigenbüros Scharfe aus Essen hilft Ihnen gerne weiter! Wir nehmen mit Ihrer Versicherung Kontakt auf und unterstützen Sie bei der Schadensregulierung und allen weiteren notwendigen Vorgängen.
Welche Informationen benötigt die Versicherung?

Ausweispapiere und weitere Kontaktdaten
Autokennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
Name der gegnerischen Versicherung & Versicherungsummer des Unfallgegners
Falls vorhanden, den polizeilichen Unfallbericht
Eigenen Unfallbericht sowie eine Unfallskizze und die Fotodokumentation.
Was tun, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht?
Für den Fall, dass sich der Verursacher des Unfalls weigert, Ihnen seine Versicherungsdaten und weitere benötigte Informationen mitzuteilen oder sogar Fahrerflucht begeht, sollten Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Unfall das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs notieren und die Polizei rufen.
Wenn Sie das Kennzeichen wissen, haben Sie die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners über den Zentralruf der Autoversicherer zu ermitteln. Hierfür wählen Sie die Telefonnummer 0800 2502600.
Wie verhalte ich mich direkt nach dem Unfall?
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie direkt nach dem Unfall erst einmal die Warnblinkanlage einschalten, sich eine Warmweste anziehen und die Unfallstelle sichern. Als Nächstes gilt es, festzustellen, ob es Verletzte gibt. Falls ja, leisten Sie Erste Hilfe und setzen Sie unter der Nummer 112 einen Notruf ab.
Nachdem diese lebenswichtigen Dinge erledigt wurden, sollten Sie mit dem Unfallgegner die Personalien austauschen und einen Unfallbericht anfertigen. Der Unfallbericht sowie eine Unfallskizze oder Fotos, die das Geschehen dokumentieren, können wichtige Beweisstücke sein. Sollte es bezüglich des Unfallhergangs oder der Schuldfrage Unstimmigkeiten geben, zögern Sie nicht, die Polizei hinzuzuziehen. Anschließend kontaktieren Sie Ihre Versicherung und bei Bedarf auch gleich uns, damit wir vor Ort den Schaden für Sie dokumentieren.