Wertminderung nach einem Unfall:
Das müssen Sie wissen!
Wer sein Auto nach einem Unfall verkaufen möchte, wird vermutlich mit dem Begriff Wertminderung konfrontiert. Wenn Sie beispielsweise einen unverschuldeten Unfall hatten und Ihr Fahrzeug danach wieder repariert wird, verliert es dennoch an Wert. Diese Wertminderung wirkt sich dann beim Weiterverkauf des Wagens negativ auf den Wiederverkaufswert aus. Dieser Fakt ist den meisten Autofahrern nicht bewusst.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Wertminderung nach einem Unfall genau bedeutet, mit welchen Methoden ein solcher Wertverlust berechnet werden kann und wie Sie eine Wertminderung geltend machen können.
Was bedeutet Wertminderung nach einem Unfall?
Die sogenannte Wertminderung bei einem Unfallschaden ist per Definition der Unterschied des Geldwertes eines Fahrzeugs vor und nach dem Unfall. Der Wiederverkaufswert eines Autos ist vor einem Unfall also immer höher als danach.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall haben, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und dies somit ein Versicherungsfall ist, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf die Reparatur des Autos, sondern auch auf eine Entschädigung für die Wertminderung
Verschiedene Arten der Wertminderung nach einem Unfall
Technische Wertminderung:
Diese Art der Wertminderung ist eher selten und betrifft meist Fälle, in denen eine vollständige Reparatur nicht möglich ist. Wenn beispielsweise ein Lackschaden am Wagen repariert wurde, die Stelle aber dennoch durch eine Farbänderung noch sichtbar ist, handelt es sich um eine technische Wertminderung.
Merkantile Wertminderung:
Dies ist die häufigste Form der Wertminderung nach Unfällen und bedeutet, dass ein potenzieller Käufer für ein Unfallfahrzeug weniger Geld ausgeben wird, da im Fahrzeuglebenslauf ein Unfall dokumentiert ist. Der Fahrzeugwert des Unfallfahrzeugs ist also niedriger, als der eines identischen Autos, das keinen Unfall hatte.
Wann haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei einer Wertminderung?
Um einen Wertverlust nach einem Unfall geltend machen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:
Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden, da der Unfall nicht selbst verschuldet ist.
Das betroffene Fahrzeug hat eine nicht zu hohe Laufleistung, die in der Regel unter 100.000 km liegen sollte, und ist nicht älter als fünf bis sieben Jahre.
Es handelt sich bei dem Schaden nicht um einen Bagatellschaden wie einen kleinen Lackkratzer, sondern um einen erheblichen Schaden.
Für Leasingfahrzeuge, sehr neue Fahrzeuge und Oldtimer gelten Sonderregelungen.
Wie wird die Wertminderung nach einem Unfall berechnet?
Für die Ermittlung der Wertminderung nach einem Unfall gibt es verschiedene Methoden, wobei die Beurteilung durch Sachverständige die zuverlässigste ist.
Folgende Verfahren kommen zur Einschätzung der Wertminderung infrage:
Berechnung durch Minderwert-Tabellen wie die von Ruhkopf/Sahm und andere Methoden wie die von Halbwachs/Berger sowie das Hamburger Modell.
Die Berechnung des prozentualen Anteils des Wiederbeschaffungswerts und des Reparaturwerts durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
Die Minderwert-Protokolle und andere pauschale Methoden stehen durchaus in der Kritik, da sie über den tatsächlichen Betrag der Wertminderung spekulieren und bestimmte Fakten außer Acht lassen. Deshalb setzen viele Versicherungen auf diese Verfahren, um Geld zu sparen. Die sicherste und zuverlässigste Einschätzung der Wertminderung erhalten Sie durch ein professionell und fachkundig erstelltes Gutachten durch einen Sachverständigen. Gerne erstellen wir ein solches Gutachten für Sie.
Hier ein Beispiel aus der Praxis: Bei einem Schaden von 8000 Euro kommt ein Gutachter meist auf eine zusätzliche Wertminderung von 1000 bis 1500 Euro. Eine Versicherung die Minderwert-Protokolle zur Berechnung verwendet, berechnet meist eine deutlich geringere Wertminderung.
So machen Sie Ihren Anspruch auf Wertminderung geltend
Wenn Sie den Wertverlust nach einem Unfall geltend machen möchten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Dokumentieren Sie den Unfall mithilfe von Fotos, Zeugenaussagen und dem Polizeibericht ausführlich.
Beauftragen Sie zusätzlich zum Gutachter der gegnerischen Versicherung auch einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
Legen Sie das Gutachten des Sachverständigen der Versicherung des Unfallgegners vor.
Lassen Sie die Regulierung des Schadens und der Wertminderung überprüfen und beauftragen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Fordern Sie die Wertminderung gemäß den gesetzlichen Fristen rechtzeitig ein.
Tipp: Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten sowie einen Verkehrsanwalt werden normalerweise von der Versicherung des Unfallgegners getragen.
Häufige Fehler, die Sie bares Geld kosten können
Damit Sie die tatsächliche Wertminderung geltend machen können, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:
- Den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, anstatt einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen.
- Den Unfall nicht durch Fotos und andere Belege zu dokumentieren.
- Die Frist der Beanspruchung der Wertminderung nicht einhalten. Die Frist ist 3 Jahre ab Unfallereignis.
- Die Abfindungserklärung zu unterschreiben, ohne diese zuvor prüfen zu lassen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Wertminderung ablehnt oder zu niedrig ansetzt?
Wenn die Versicherung eine Wertminderung Ihres Unfallfahrzeugs ablehnt oder diese zu gering ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und das Gutachten der Versicherung des Unfallgegners anzufechten. Beauftragen Sie hierfür unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht und denken Sie daran, die Fristen für die Anfechtung respektive den Widerspruch einzuhalten. Oft ist der Anspruch auf Widerspruch nach drei Jahren verjährt.
Fazit zum Thema Wertminderung nach Unall
Verzichten Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, bei dem Ihr Fahrzeug erheblich geschädigt wurde, keinesfalls auf die Erstattung der Wertminderung, auf die Sie genauso einen Anspruch haben wie auf die Übernahme der Reparaturkosten durch die gegnerische Versicherung. Eine angemessene Wertminderung nach einem Unfall ist bares Geld, das Ihnen zusteht.
Damit Sie auch einen gerechten Schadenersatz für die Wertminderung erhalten, beauftragen Sie unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen. Unser Gutachterteam für Essen und Umgebung steht Ihnen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich nicht mit zu wenig abspeisen – wir unterstützen Sie mit einem professionellen Gutachten!
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